Als der Leipziger Gastwirt Vito Signorello zur Kurzweil
seiner Gäste zwei venezianische Gondolieri anheuerte, um
sie auf der Weißen Elster rudern zu lassen, forderte das
Ordnungsamt von den Italienern einen Gondelführerschein.
Hierzulande werden dem Amtsschimmel nach der wichtigsten
aller Bürokratenregeln die Sporen gegeben: Prüfe mit
Akribie, wie man etwas verhindern, und überlege nie, wie
man eine Sache möglich machen kann.
Apropos Amtsschimmel:
Die Viehverkehrsordnung regelt die Staatsangehörigkeit
von Pferden.
Das deutsche Pferd muss im Übrigen vor besagtem
Amtsschimmel in Schutz genommen werden. Es handelt sich
dabei nicht um einen Gaul mit Scheuklappen. Das lateinstämmige
Wort „Simile" bezeichnete in der österreichischen
Monarchie gedruckte Formulare. Beamte, die dem Formalismus
lustvoll frönten, hießen „Similereiter", woraus
dann der Schimmelreiter wurde, mit dem die Bürokraten
endgültig auf dem Amtsschimmel saßen.
Die EU-Gurkenverordnung regelt, wie stark eine verkaufsfähige
Gurke gekrümmt sein darf.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt, wo in Betrieben die
Lichtschalter sitzen. Und sie regelt, dass Toiletten
mindestens 21 Grad warm sein müssen.
Die Bundesagentur für Arbeit befaßt sich liebend gern mit Broschüren.
Darin heißt es zum
Bezug von Kindergeld: „Welches Kind erstes, zweites,
drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter der
Kinder. Das älteste ist also das erste Kind. Das Zweitälteste
das zweite Kind usw." Hätten Sie's gewußt?
Im Agrardieselgesetz ist festgelegt, wie Bauern an die
Erstattung für ihren Agrartreibstoff kommen: Früher füllten
sie eine Seite aus, seit Einführung der Ökosteuer ist
der Antrag zehn Seiten stark, und damit das Landvolk ihn
überhaupt versteht, muss eine 18-seitige Ausfüllanleitung
gelesen werden.
310.000 Betriebe unterziehen sich der
Prozedur, die je Antrag mindestens eine Stunde dauert.
In Hannover haben
zeitweise jeden Tag städtische Beamte die Gehsteige nach
hervorstehenden Steinen abgesucht. Die Stadt befürchtete
bei Stürzen Schmerzensgeldklagen.
Das Personal von Bund, Ländern und Gemeinden kostete im
vergangenen Jahr 172 Milliarden Euro. Da muß natürlich
gespart werden: Zum Beispiel: An tragbaren kugelsicheren
Westen für Polizisten oder Computern für Steuerbeamte.
Effizienz ist im deutschen Behördendschungel eine
vernachlässigte Größe.
Zwar leisten die Rechnungshöfe
bei der Kontrolle der Staatsbürokratie erstklassige
Arbeit. Aber die Behörden missachten die Rügen in aller
Regel souverän. Bayerns Arbeitgeberpräsident Randolf
Rodenstock rät daher ironisch: "Wenn es schon so ist, könnte
man ja wenigstens die Rechnungshöfe als Beitrag zum Bürokratieabbau
abschaffen."
Ein Bäcker muss 220 Vorschriften und Gesetze beachten!
Ein Unternehmen, das 1980 einen Kessel betrieb, konnte
sich an einer UnfallverhütungsVorschrift orientieren. Heute gibt es eine Kesselverordnung: 43 technische Regeln
und 27 Regeln für die Rohrleitungen des Kessels.
Einige krasse Einzelbeispiele:
Sechs
Toiletten für zehn Sitzplätze:
Auf 53 Quadratmetern möchte das Ehepaar A. in einem ehemaligen
Schlachterladen in Hannover einen Döner-Laden einrichten - mit
zehn Sitzplätzen.
Vor Monaten stellte es den Bauantrag und löste damit bei den Bürokraten
der Stadt Hannover einen Imbiss-Irrsinn der besonderen Art aus:
Die Stadt verlangte, dass für zehn Gäste sechs Toiletten
vorhanden sein müssten.
Fritz Weinhold ärgerte sich schon vor Jahren über Bürokraten-Logik:
Der Hamburger war Student und mußte fürs Kindergeld nachweisen,
dass er "nicht verstorben war". Um die Sache zu
vereinfachen, "bin ich mit Ausweis zum Sachbearbeiter
hingegangen." Doch das reichte zu Weinholds Verblüffung
nicht: "Der Sachbearbeiter erklärte mir, dass nicht die
sichtbare Existenz einer Person der amtliche Lebensbeweis sei,
sondern nur die Unterschrift des Vaters auf dem Formular."
Im thüringischen Suhl schnitt die Friseuse Ilka Brückner
einigen Kunden bei Vollmond die Haare, weil dies deren
Seele gut tat Den Ertrag ihrer Nachtarbeit spendete die
Friseurin einem guten Zweck. Aber die Behörde erkannte
einen Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz und verhängte
ein Ordnungsgeld von 300 Euro. Als Frau Brückner die
Zahlung verweigerte, wurde sie in Haft genommen. Immerhin
ist hier Fortschritt zu vermelden: Die Haarschneider sind
neuerdings nicht länger dem Ladenschlussgesetz
unterworfen.
Im thüringischen Gotha reichte Bernd Kick (ja, richtig: der
Webmaster dieser Site) seine letzte Steuererklärung elektronisch
per ELSTER ein.
Der Bescheid kam tatsächlich schon nach knapp 3 Wochen. Nur:
Statt der erhofften Erstattung forderte das Finanzamt eine dicke
Nachzahlung.
Begründung: Fehlende Nachweise über die entstandenen Ausgaben.
Auf Nachfrage bezüglich der Richtigkeit dieses Bescheides wurde
geantwortet, daß dies selbstverständlich korrekt sei, denn es
wären ja keine Belege über die Ausgaben beigebracht worden.
Also: Nachzahlung und eingehende Tiefenprüfung der
Steuererklärung.
ELSTER sieht für das Finanzamt vor, im Zweifelsfalle die
entsprechenden Belege anzufordern und den Steuerbescheid DANACH zu
erstellen.
Zwecklos! Der Hinweis darauf wurde ignoriert. Kick mußte trotz
Einspruch erstmal zahlen.
Immerhin: Nach Einsendung der Papier-Belege kam dann die
Erstattung...
Ja, apropos Computer:
Nicht schlecht gestaunt hat Anfang Juni ein Nutzer des
Online-Portals "teltarif.de", als er Post von der
Staatsanwaltschaft Frankenthal bekam. In einem einseitigen Brief
teilte ihm die zuständige Staatsanwältin mit, dass gegen ihn ein
Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Vorgeworfen wird ihm der
Straftatbestand des Computerbetruges.
Die Höhe des Gesamtschadens in diesem Fall: 21 Cent.
Im bayerischen Deggendorf zog ein Bauer mit dem Traktor
einen Pkw aus dem Graben. Daraufhin schickte ihm das
Finanzamt einen Gebührenbescheid über 29 Euro - pro Kilo
Traktorgewicht einen halben Cent. Begründung: missbräuchliche
Benutzung einer steuerbefreiten landwirtschaftlichen
Zugmaschine.
Apropos Zugmaschine: Spediteure, die Kies und Sand fahren,
müssen ihr Transportgut gegen Beschädigung versichern.
Macht, zum Beispiel, bei vier Lkw 550 Euro im Jahr. Aber
ist jemals bei einem Unfall aus Split mit einer Körnung
von 11 Millimeter Split mit 8 Millimeter Körnung
geworden?
Stefanie G. betreibt in Lohr am Main eine Modeboutique.
Jahrelang durfte sie als Sonnenschutz für ihr Geschäft
eine Markise ausfahren. Bis der Lohrer Rechtsund
Bauamtsleiter sich daran erinnerte, dass für die Markise
eine Beschattungsabgabe fällig ist, weil sie in den
bayerischen Luftraum ragt. Laut Abgabeverordnung der Stadt
kostet ein Quadratmeter beschatteter Luftraum fünf Euro.
Jetzt zahlt Stefanie G. jährlich 23 Euro in die
Stadtkasse.
Familie W. will das Gelände ihres Reiterhofs in
Brandenburg arrondieren und benötigt für den Kauf eines
Grundstücks einen Kredit.
Die Bank bewilligte ihn
problemlos, zahlt aber nicht aus.
Der Grund: Zwei Behörden
streiten sich, wie der Kauf im Grundbuch einzutragen sei: Das Amt für ländliche Entwicklung besteht auf der
Schreibweise „Flur 5/9", die Grundbuchstelle des
Amtsgerichts fordert den Eintrag „Flur fünf/neun"
Die beiden Behörden ziehen mit ihrem Streit vors
Verwaltungsgericht. Das dauert natürlich - den Bürokraten
ist das letzlich egal.
Reinhold K., in Hameln privater
Krankentransportunternehmer, rückt im Mai 2001 nach einem
Hubschrauberabsturz mit seinen Mitarbeitern aus, um
Schwerverletzte zu bergen und notärztlich zu versorgen.
Tage später verdonnert ihn die Kreisverwaltung per Bußgeldbescheid
zu 10000 Euro Strafe. Begründung: Er habe keine
Genehmigung zur Notfallrettung.
Wer arbeitet, muß Licht haben:
In Flensburg wollte das Amt für Arbeitsschutz einen
Fotografen zwingen, Fenster in seine Dunkelkammer einbauen
zu lassen.
Der Norderstedter Ulrich Schmidt schüttelte fassungslos den Kopf,
als er seinen im Frühjahr verstorbenen Hund von der Steuer
abmelden wollte:
Die Stadt forderte ihn auf, über den Hundetod eine Bescheinigung
eines Tierarztes beizubringen. Die Beamten witterten wohl
Hundesteuer-Betrug! Verärgert schrieb er deshalb den Stadtvätern:
"Sie erhalten das ausgefüllte Formular und eine Kopie der
Tierarztrechnung. Der Tod des Tieres wird unter dem Stichwort 'Euthanasie'
dokumentiert. Ich hoffe, das ist ausreichend. Die Hundesteuermarke
(orange) habe ich verlegt. Es kann also kein anderer Norderstedter
Hund damit Steuern hinterziehen."
Der Hamburger Karl Heinz Söth sollte sich
vom Amtsarzt per Attest belegen lassen, "dass ich auf einem
Auge blind bin und ein Glasauge trage".
Der Mann hat sein Glasauge seit 1951. Seit knapp 30 Jahren wurde
ihm wegen seiner Behinderung vom Finanzamt in der jährlichen
Steuererklärung ein Behinderten-Pauschbetrag angerechnet. Das
zuständige Finanzamt erklärte dazu, dass die Maßnahme nur im
Sinne des Steuerpflichtigen sei. "Wir führen alle fünf bis
zehn Jahre Stichproben durch, um den Grad von Erwerbsminderungen
zu überprüfen", ließ es verlauten.
Im bankrotten Land Berlin halten
die Bürokraten zäh an einem Feldschutzgesetz fest.
Im ganzen Stadtstaat gibt es nur noch 13 Felder.
Hier kann aber Berlin nichts dafür:
Der Betrieb und die Sicherheit von Seilbahnen, Ski- und
Schleppliften muß in der EU geregelt werden - egal, wo!
Und so kommt es, dass es seit kurzem auch ein Seilbahngesetz für
Berlin gibt!
In Berlin gibt es natürlich keine Seilbahn!
'Aber', so versicherte der Senatssprecher, 'hätte Berlin nicht
gehandelt, hätte die EU ein Strafgeld von 791.000 Euro
ausgesprochen!'.
Opfer von extremer Behörden-Dummheit ist Blanka Meyn geworden:
Die Hamburgerin wollte ein Fahrradhäuschen für ihre Mieter auf
dem Hof bauen. Sie beantragte eine Baugenehmigung. Der
Schriftverkehr zog sich aber über zwei Jahre hin. "Dann
platzte mir der Kragen", so Meyn. "Ich nahm den Antrag
zurück und investierte das Geld anderswo."
Aber damit nicht genug: Der Grundeigentümerverband erklärte ihr
später, für das Fahrradhäuschen wäre gar keine Baugenehmigung
nötig gewesen. Es besteht lediglich Meldepflicht!
Der Hamburger Horst Rösler hatte 1997 seinen Personalausweis
verloren und beantragte beim Ortsamt Barmbek-Uhlenhorst einen
neuen. Als er ihn abholen wollte, rückte ihn der Sachbearbeiter
aber nicht heraus.
Der Grund: Rösler hatte keinen Paß dabei. Rösler musste ohne
sein Dokument wieder gehen.
Jörg Fuchs ist Chef einer kleinen Metallbaufirma im
rheinischen Ratingen und hat es genau ausgerechnet: Drei Stunden
pro Arbeitstag wendet er für "sinnlose" Bürokratie
auf: "In der Zeit sollte ich besser Aufträge besorgen."
Obwohl er Meister ist, muss er alle zwei Jahre eine Prüfung über
Schweißnähte ablegen. Der Fachverband Metall zwingt ihn dazu,
die Schweißtechnische Lehranstalt nimmt sein Wissen ab. Fünf
Schweißverfahren gibt es und 80 Schweißpositionen, was bedeutet,
dass er 400 Schweißnähte können sollte.
Die Prüfungsabnahme
kostet ihn pro Schweißnaht 60 Euro. Ließe er alle abnehmen,
würde ihn das alle zwei Jahre 24 000 Euro kosten.
Fuchs beschränkt
sich deshalb auf 100 Nähte, wofür er immer noch 6000 Euro zahlen
muss. Damit nicht genug: Um überhaupt arbeiten zu dürfen,
braucht er den Titel "Europäischer Schweißfachmann" -
der einmalige Kurs dafür kostet 3500 Euro. "Die Behörden
trauen uns offenbar nicht zu, dass wir Arbeiten selbstständig und
korrekt ausführen können, so wie wir es gelernt haben",
klagt Fuchs.
Bäcker Thomas Puppe, 40, liefert Brot und Brötchen nicht nur an
seine Filialen im Raum Düsseldorf, die Backwaren gehen auch an
Betriebe: "Vom Landtag bis zum Puff, alles meine
Kunden." Während seine 60 Mitarbeiter täglich 10 000
Brötchen backen, muss sich der Chef immer häufiger dem widmen,
was er "behördliches Kaputtregulieren" nennt. Die
Verordnung zum EU-subventionierten Butterfett ist für ihn so ein
Regulierungswahnsinn. Fett gehört in alle Teigwaren. Acht Tonnen
EU-Butter bekommt Puppe im Jahr geliefert, ohne dass er den
Nachweis erbringen muss, wo sie bleibt. Für jedes weitere
verarbeitete Kilo ist jedoch auf einem DIN-A4-Formblatt eine
detaillierte "Verarbeitungserklärung" abzugeben, in der
er dem Hauptzollamt Krefeld mitteilt, was er daraus hergestellt
hat. Alle vier bis sechs Wochen kommt ein Vertreter des Zolls und
überprüft die Nachweise, vergleicht sie mit der Chargennummer
und dem hergestellten Produkt. "Das kostet mich jedes Mal
anderthalb Stunden, in denen ich bestimmt was Besseres tun
könnte." Puppe hat inzwischen die Nase so voll, dass er
unsubventionierte Butter einkauft: "Da zahl ich zwar 30 Cent
pro Kilo mehr, hab aber nicht mehr diesen Papierkrieg."
Weil Bauer Walter Schaub, 64, aus Bundenthal seine Galloway-Rinder
mit einem Zaun aus Kunststoffpfosten am Entlaufen hinderte, setzte
sich im Pfälzerwald die zuständige Kreisverwaltung in Bewegung.
Die emsigen Beamten stellten fest, diese Plastikpfähle könnten
"von einem für die Schönheit der Landschaft
aufgeschlossenen Durch schnittsbeobachter als nachteilig empfunden
werden". Schließlich liege Bauer Schaubs Weide nicht
irgendwo, sondern in einer "Gewanne" und diese wiederum
inmitten eines geschützten Reservats. Dort greifen gleich mehrere
wichtige Gesetze. Das für die Landespflege und auch noch die
Naturpark-Verordnung. Plastikpfähle werden in einem solchen Fall
schnell zu "Fremdkörpern", und
"Einfriedungen" aus Kunststoff bedürfen einer
Genehmigung. Die hatte Bauer Schaub nicht. Und er bekam sie auch
nicht!
Auf seinen Antrag kam stattdessen eine
"Beseitigungsanordnung" - plus einen Gebührenbescheid
über 129,70 Euro. Rund acht Monate dauerte Bauer Schaubs
Behörden-Marathon. Er strich seine 250 Pfähle extra braun an,
erklärte, dass sie keine Chemikalien in die Erde abgäben und
auch nicht faulten wie die geforderten Pfosten aus Holz. Schaub
hatte die Pfähle außerdem in Abstimmung mit dem Vogelschutz
montieren lassen, damit die oberen Öffnungen fachgerecht mit
Deckeln verschlossen werden. So kann kein Federvieh hineinkriechen
und womöglich zu Tode kommen, wie der für ornithologische Fragen
zuständige Beamte befürchtete. Nichts half.
Ministerpräsident Kurt Beck wurde bemüht. Der sah in dem Fall
eine "nicht beabsichtigte Härte im Sinne des Gesetzes"
und teilte Bauer Schaub mit, dass die Pfosten stehen bleiben
dürfen.
Nathalie Strobl besitzt einen alten Fernseher.
Seit
anderthalb Jahren lebt die Stuttgarterin jedoch in einem
abgelegenen Waldgebiet, in dem sie keine Programme empfangen kann.
GEZ-Gebühren muss sie trotzdem zahlen.
Anfang 2002 teilt sie der
GEZ per E-Mail mit, dass sie keine Gebühren mehr zahlen werde.
Die Mail bleibt unbeantwortet. Nathalie Strobl ruft bei der GEZ
an.
Man verspricht ihr, Abmeldeformulare zu schicken. Sie hört
auf zu zahlen. Prompt kommt eine Mahnung. Am Telefon erklärt man
nun, sie müsse Abmeldeformulare schriftlich anfordern. Einen Tag
später schickt Strobl einen Brief, bekommt aber keine Antwort,
sondern eine Zahlungsaufforderung. Sie schickt wieder einen Brief,
diesmal per Einschreiben.
Keine Antwort.
Sie ruft an. Ein
Sachbearbeiter kümmere sich um den Fall, heißt es. Ein
Vierteljahr später schreibt sie ihren dritten Brief und bekommt
Ende Juni 2003 Antwort: Die GEZ fordert Gebühren für die
vergangenen anderthalb Jahre plus Säumniszuschläge - insgesamt
204 Euro. Begründung: E-Mails gelten nicht als Schriftform.
Eine
rückwirkende Abmeldung von Geräten sieht der Staatsvertrag nicht
vor, und der Fernseher sei technisch in der Lage, Programme zu
empfangen.
Coffee-to-go, Frozen Bean, Frapp?
Kaffee der verschiedensten
Varianten ist das Geschäft von Christian Hartl, 34.
Den hätte er
gern ab 1. Juli in einem neuen Coffee-Shop in München serviert
und dafür fünf Vollzeitarbeitsplätze geschaffen, aber die Behörden
haben das erfolgreich verzögert.
Weil das Mietobjekt für Hartls
Laden auf dem Plan nur mit einem Textmarker umrandet und nicht
schraffiert war, bekam er den Antrag für eine Umbaugenehmigung im
Mai zurück. Nachdem er dieses grobe Vergehen gutgemacht hatte,
wurde Ende Juni sein Antrag genehmigt - allerdings mit sonderbaren
Auflagen: Er soll eine Ziegelmauer entfernen und ein eigens dafür
angefertigtes Statikgutachten für 5000 Euro vorlegen. Die
Eingangstür muss für 12 000 Euro umgesetzt werden, so dass kein
Zentimeter in den öffentlichen Raum hineinragt.
Obwohl Hartl drei
Parkplätze angemietet hat, soll er drei Stellplätze für 17 500
Euro ablösen. Außerdem benötigt er ein Raumluftgutachten und
vom Bezirksausschuss eine zweite Genehmigung.
Wegen der Auflagen
verzögert sich der Umbau um drei Monate und der Laden kostet Hartl
nun rund 50 000 Euro mehr.
Nun hofft der Unternehmer, dass er endlich seinen Coffee-Shop eröffnen und
seine Mitarbeiter einstellen
kann.
Fazit:
Die Bürokratie bringt uns um Wachstum
und Wohlstand - und manchmal um den Verstand!!
Quellen: stern, mdr,
Hamburger Abendblatt
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