empfiehlt auch den Besuch bei "Lotterbett und Blauer Würger"

Füttert den Amtsschimmel!
Mögliches wird ganz spät erledigt, Unmögliches sofort verlangt.



Als der Leipziger Gastwirt Vito Signorello zur Kurzweil seiner Gäste zwei venezianische Gondolieri anheuerte, um sie auf der Weißen Elster rudern zu lassen, forderte das Ordnungsamt von den Italienern einen Gondelführerschein.

Hierzulande werden dem Amtsschimmel nach der wichtigsten aller Bürokratenregeln die Sporen gegeben: Prüfe mit Akribie, wie man etwas verhindern, und überlege nie, wie man eine Sache möglich machen kann.

Apropos Amtsschimmel:
Die Viehverkehrsordnung regelt die Staatsangehörigkeit von Pferden.

Das deutsche Pferd muss im Übrigen vor besagtem Amtsschimmel in Schutz genommen werden. Es handelt sich dabei nicht um einen Gaul mit Scheuklappen. Das lateinstämmige Wort „Simile" bezeichnete in der österreichischen Monarchie gedruckte Formulare. Beamte, die dem Formalismus lustvoll frönten, hießen „Similereiter", woraus dann der Schimmelreiter wurde, mit dem die Bürokraten endgültig auf dem Amtsschimmel saßen.

Die EU-Gurkenverordnung regelt, wie stark eine verkaufsfähige Gurke gekrümmt sein darf.

Die Arbeitsstättenverordnung regelt, wo in Betrieben die Lichtschalter sitzen. Und sie regelt, dass Toiletten mindestens 21 Grad warm sein müssen.

Die Bundesagentur für Arbeit befaßt sich liebend gern mit Broschüren.
Darin heißt es zum Bezug von Kindergeld: „Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter der Kinder. Das älteste ist also das erste Kind. Das Zweitälteste das zweite Kind usw." Hätten Sie's gewußt?

Im Agrardieselgesetz ist festgelegt, wie Bauern an die Erstattung für ihren Agrartreibstoff kommen: Früher füllten sie eine Seite aus, seit Einführung der Ökosteuer ist der Antrag zehn Seiten stark, und damit das Landvolk ihn überhaupt versteht, muss eine 18-seitige Ausfüllanleitung gelesen werden.
310.000 Betriebe unterziehen sich der Prozedur, die je Antrag mindestens eine Stunde dauert.

In Hannover haben zeitweise jeden Tag städtische Beamte die Gehsteige nach hervorstehenden Steinen abgesucht. Die Stadt befürchtete bei Stürzen Schmerzensgeldklagen.

Das Personal von Bund, Ländern und Gemeinden kostete im vergangenen Jahr 172 Milliarden Euro. Da muß natürlich gespart werden: Zum Beispiel: An tragbaren kugelsicheren Westen für Polizisten oder Computern für Steuerbeamte.

Effizienz ist im deutschen Behördendschungel eine vernachlässigte Größe.
Zwar leisten die Rechnungshöfe bei der Kontrolle der Staatsbürokratie erstklassige Arbeit. Aber die Behörden missachten die Rügen in aller Regel souverän. Bayerns Arbeitgeberpräsident Randolf Rodenstock rät daher ironisch: "Wenn es schon so ist, könnte man ja wenigstens die Rechnungshöfe als Beitrag zum Bürokratieabbau abschaffen."

Ein Bäcker muss 220 Vorschriften und Gesetze beachten!

Ein Unternehmen, das 1980 einen Kessel betrieb, konnte sich an einer UnfallverhütungsVorschrift orientieren. Heute gibt es eine Kesselverordnung: 43 technische Regeln und 27 Regeln für die Rohrleitungen des Kessels.


Einige krasse Einzelbeispiele:


Sechs Toiletten für zehn Sitzplätze:
Auf 53 Quadratmetern möchte das Ehepaar A. in einem ehemaligen Schlachterladen in Hannover einen Döner-Laden einrichten - mit zehn Sitzplätzen.
Vor Monaten stellte es den Bauantrag und löste damit bei den Bürokraten der Stadt Hannover einen Imbiss-Irrsinn der besonderen Art aus: Die Stadt verlangte, dass für zehn Gäste sechs Toiletten vorhanden sein müssten.

Fritz Weinhold ärgerte sich schon vor Jahren über Bürokraten-Logik: Der Hamburger war Student und mußte fürs Kindergeld nachweisen, dass er "nicht verstorben war". Um die Sache zu vereinfachen, "bin ich mit Ausweis zum Sachbearbeiter hingegangen." Doch das reichte zu Weinholds Verblüffung nicht: "Der Sachbearbeiter erklärte mir, dass nicht die sichtbare Existenz einer Person der amtliche Lebensbeweis sei, sondern nur die Unterschrift des Vaters auf dem Formular."

Im thüringischen Suhl schnitt die Friseuse Ilka Brückner einigen Kunden bei Vollmond die Haare, weil dies deren Seele gut tat Den Ertrag ihrer Nachtarbeit spendete die Friseurin einem guten Zweck. Aber die Behörde erkannte einen Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz und verhängte ein Ordnungsgeld von 300 Euro. Als Frau Brückner die Zahlung verweigerte, wurde sie in Haft genommen. Immerhin ist hier Fortschritt zu vermelden: Die Haarschneider sind neuerdings nicht länger dem Ladenschlussgesetz unterworfen.

Im thüringischen Gotha reichte Bernd Kick (ja, richtig: der Webmaster dieser Site) seine letzte Steuererklärung elektronisch per ELSTER ein.
Der Bescheid kam tatsächlich schon nach knapp 3 Wochen. Nur: Statt der erhofften Erstattung forderte das Finanzamt eine dicke Nachzahlung.
Begründung: Fehlende Nachweise über die entstandenen Ausgaben.
Auf Nachfrage bezüglich der Richtigkeit dieses Bescheides wurde geantwortet, daß dies selbstverständlich korrekt sei, denn es wären ja keine Belege über die Ausgaben beigebracht worden. Also: Nachzahlung und eingehende Tiefenprüfung der Steuererklärung.
ELSTER sieht für das Finanzamt vor, im Zweifelsfalle die entsprechenden Belege anzufordern und den Steuerbescheid DANACH zu erstellen.
Zwecklos! Der Hinweis darauf wurde ignoriert. Kick mußte trotz Einspruch erstmal zahlen.
Immerhin: Nach Einsendung der Papier-Belege kam dann die Erstattung...

Ja, apropos Computer:
Nicht schlecht gestaunt hat Anfang Juni ein Nutzer des Online-Portals "teltarif.de", als er Post von der Staatsanwaltschaft Frankenthal bekam. In einem einseitigen Brief teilte ihm die zuständige Staatsanwältin mit, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Vorgeworfen wird ihm der Straftatbestand des Computerbetruges.
Die Höhe des Gesamtschadens in diesem Fall: 21 Cent.

Im bayerischen Deggendorf zog ein Bauer mit dem Traktor einen Pkw aus dem Graben. Daraufhin schickte ihm das Finanzamt einen Gebührenbescheid über 29 Euro - pro Kilo Traktorgewicht einen halben Cent. Begründung: missbräuchliche Benutzung einer steuerbefreiten landwirtschaftlichen Zugmaschine.

Apropos Zugmaschine: Spediteure, die Kies und Sand fahren, müssen ihr Transportgut gegen Beschädigung versichern. Macht, zum Beispiel, bei vier Lkw 550 Euro im Jahr. Aber ist jemals bei einem Unfall aus Split mit einer Körnung von 11 Millimeter Split mit 8 Millimeter Körnung geworden?

Stefanie G. betreibt in Lohr am Main eine Modeboutique.
Jahrelang durfte sie als Sonnenschutz für ihr Geschäft eine Markise ausfahren. Bis der Lohrer Rechtsund Bauamtsleiter sich daran erinnerte, dass für die Markise eine Beschattungsabgabe fällig ist, weil sie in den bayerischen Luftraum ragt. Laut Abgabeverordnung der Stadt kostet ein Quadratmeter beschatteter Luftraum fünf Euro. Jetzt zahlt Stefanie G. jährlich 23 Euro in die Stadtkasse.

Familie W. will das Gelände ihres Reiterhofs in Brandenburg arrondieren und benötigt für den Kauf eines Grundstücks einen Kredit.
Die Bank bewilligte ihn problemlos, zahlt aber nicht aus.
Der Grund: Zwei Behörden streiten sich, wie der Kauf im Grundbuch einzutragen sei: Das Amt für ländliche Entwicklung besteht auf der Schreibweise „Flur 5/9", die Grundbuchstelle des Amtsgerichts fordert den Eintrag „Flur fünf/neun"
Die beiden Behörden ziehen mit ihrem Streit vors Verwaltungsgericht. Das dauert natürlich - den Bürokraten ist das letzlich egal.

Reinhold K., in Hameln privater Krankentransportunternehmer, rückt im Mai 2001 nach einem Hubschrauberabsturz mit seinen Mitarbeitern aus, um Schwerverletzte zu bergen und notärztlich zu versorgen. Tage später verdonnert ihn die Kreisverwaltung per Bußgeldbescheid zu 10000 Euro Strafe. Begründung: Er habe keine Genehmigung zur Notfallrettung.

Wer arbeitet, muß Licht haben:
In Flensburg wollte das Amt für Arbeitsschutz einen Fotografen zwingen, Fenster in seine Dunkelkammer einbauen zu lassen.

Der Norderstedter Ulrich Schmidt schüttelte fassungslos den Kopf, als er seinen im Frühjahr verstorbenen Hund von der Steuer abmelden wollte:
Die Stadt forderte ihn auf, über den Hundetod eine Bescheinigung eines Tierarztes beizubringen. Die Beamten witterten wohl Hundesteuer-Betrug! Verärgert schrieb er deshalb den Stadtvätern: "Sie erhalten das ausgefüllte Formular und eine Kopie der Tierarztrechnung. Der Tod des Tieres wird unter dem Stichwort 'Euthanasie' dokumentiert. Ich hoffe, das ist ausreichend. Die Hundesteuermarke (orange) habe ich verlegt. Es kann also kein anderer Norderstedter Hund damit Steuern hinterziehen."

Der Hamburger Karl Heinz Söth  sollte sich vom Amtsarzt per Attest belegen lassen, "dass ich auf einem Auge blind bin und ein Glasauge trage".
Der Mann hat sein Glasauge seit 1951.  Seit knapp 30 Jahren wurde ihm wegen seiner Behinderung vom Finanzamt in der jährlichen Steuererklärung ein Behinderten-Pauschbetrag angerechnet. Das zuständige Finanzamt erklärte dazu, dass die Maßnahme nur im Sinne des Steuerpflichtigen sei. "Wir führen alle fünf bis zehn Jahre Stichproben durch, um den Grad von Erwerbsminderungen zu überprüfen", ließ es verlauten.

Im bankrotten Land Berlin halten die Bürokraten zäh an einem Feldschutzgesetz fest.
Im ganzen Stadtstaat gibt es nur noch 13 Felder.

Hier kann aber Berlin nichts dafür:
Der Betrieb und die Sicherheit von Seilbahnen, Ski- und Schleppliften muß in der EU geregelt werden - egal, wo!
Und so kommt es, dass es seit kurzem auch ein Seilbahngesetz für Berlin gibt!
In Berlin gibt es natürlich keine Seilbahn!
'Aber', so versicherte der Senatssprecher, 'hätte Berlin nicht gehandelt, hätte die EU ein Strafgeld von 791.000 Euro ausgesprochen!'.

Opfer von extremer Behörden-Dummheit ist Blanka Meyn geworden:
Die Hamburgerin wollte ein Fahrradhäuschen für ihre Mieter auf dem Hof bauen. Sie beantragte eine Baugenehmigung. Der Schriftverkehr zog sich aber über zwei Jahre hin. "Dann platzte mir der Kragen", so Meyn. "Ich nahm den Antrag zurück und investierte das Geld anderswo."
Aber damit nicht genug: Der Grundeigentümerverband erklärte ihr später, für das Fahrradhäuschen wäre gar keine Baugenehmigung nötig gewesen. Es besteht lediglich Meldepflicht!

Der Hamburger Horst Rösler hatte 1997 seinen Personalausweis verloren und beantragte beim Ortsamt Barmbek-Uhlenhorst einen neuen. Als er ihn abholen wollte, rückte ihn der Sachbearbeiter aber nicht heraus.
Der Grund: Rösler hatte keinen Paß dabei. Rösler musste ohne sein Dokument wieder gehen.

Jörg Fuchs ist Chef einer kleinen Metallbaufirma im rheinischen Ratingen und hat es genau ausgerechnet: Drei Stunden pro Arbeitstag wendet er für "sinnlose" Bürokratie auf: "In der Zeit sollte ich besser Aufträge besorgen."
Obwohl er Meister ist, muss er alle zwei Jahre eine Prüfung über Schweißnähte ablegen. Der Fachverband Metall zwingt ihn dazu, die Schweißtechnische Lehranstalt nimmt sein Wissen ab. Fünf Schweißverfahren gibt es und 80 Schweißpositionen, was bedeutet, dass er 400 Schweißnähte können sollte.
Die Prüfungsabnahme kostet ihn pro Schweißnaht 60 Euro. Ließe er alle abnehmen, würde ihn das alle zwei Jahre 24 000 Euro kosten.
Fuchs beschränkt sich deshalb auf 100 Nähte, wofür er immer noch 6000 Euro zahlen muss. Damit nicht genug: Um überhaupt arbeiten zu dürfen, braucht er den Titel "Europäischer Schweißfachmann" - der einmalige Kurs dafür kostet 3500 Euro. "Die Behörden trauen uns offenbar nicht zu, dass wir Arbeiten selbstständig und korrekt ausführen können, so wie wir es gelernt haben", klagt Fuchs.

Bäcker Thomas Puppe, 40, liefert Brot und Brötchen nicht nur an seine Filialen im Raum Düsseldorf, die Backwaren gehen auch an Betriebe: "Vom Landtag bis zum Puff, alles meine Kunden." Während seine 60 Mitarbeiter täglich 10 000 Brötchen backen, muss sich der Chef immer häufiger dem widmen, was er "behördliches Kaputtregulieren" nennt. Die Verordnung zum EU-subventionierten Butterfett ist für ihn so ein Regulierungswahnsinn. Fett gehört in alle Teigwaren. Acht Tonnen EU-Butter bekommt Puppe im Jahr geliefert, ohne dass er den Nachweis erbringen muss, wo sie bleibt. Für jedes weitere verarbeitete Kilo ist jedoch auf einem DIN-A4-Formblatt eine detaillierte "Verarbeitungserklärung" abzugeben, in der er dem Hauptzollamt Krefeld mitteilt, was er daraus hergestellt hat. Alle vier bis sechs Wochen kommt ein Vertreter des Zolls und überprüft die Nachweise, vergleicht sie mit der Chargennummer und dem hergestellten Produkt. "Das kostet mich jedes Mal anderthalb Stunden, in denen ich bestimmt was Besseres tun könnte." Puppe hat inzwischen die Nase so voll, dass er unsubventionierte Butter einkauft: "Da zahl ich zwar 30 Cent pro Kilo mehr, hab aber nicht mehr diesen Papierkrieg."

Weil Bauer Walter Schaub, 64, aus Bundenthal seine Galloway-Rinder mit einem Zaun aus Kunststoffpfosten am Entlaufen hinderte, setzte sich im Pfälzerwald die zuständige Kreisverwaltung in Bewegung.
Die emsigen Beamten stellten fest, diese Plastikpfähle könnten "von einem für die Schönheit der Landschaft aufgeschlossenen Durch schnittsbeobachter als nachteilig empfunden werden". Schließlich liege Bauer Schaubs Weide nicht irgendwo, sondern in einer "Gewanne" und diese wiederum inmitten eines geschützten Reservats. Dort greifen gleich mehrere wichtige Gesetze. Das für die Landespflege und auch noch die Naturpark-Verordnung. Plastikpfähle werden in einem solchen Fall schnell zu "Fremdkörpern", und "Einfriedungen" aus Kunststoff bedürfen einer Genehmigung. Die hatte Bauer Schaub nicht. Und er bekam sie auch nicht!
Auf seinen Antrag kam stattdessen eine "Beseitigungsanordnung" - plus einen Gebührenbescheid über 129,70 Euro. Rund acht Monate dauerte Bauer Schaubs Behörden-Marathon. Er strich seine 250 Pfähle extra braun an, erklärte, dass sie keine Chemikalien in die Erde abgäben und auch nicht faulten wie die geforderten Pfosten aus Holz. Schaub hatte die Pfähle außerdem in Abstimmung mit dem Vogelschutz montieren lassen, damit die oberen Öffnungen fachgerecht mit Deckeln verschlossen werden. So kann kein Federvieh hineinkriechen und womöglich zu Tode kommen, wie der für ornithologische Fragen zuständige Beamte befürchtete. Nichts half.
Ministerpräsident Kurt Beck wurde bemüht. Der sah in dem Fall eine "nicht beabsichtigte Härte im Sinne des Gesetzes" und teilte Bauer Schaub mit, dass die Pfosten stehen bleiben dürfen.

Nathalie Strobl besitzt einen alten Fernseher.
Seit anderthalb Jahren lebt die Stuttgarterin jedoch in einem abgelegenen Waldgebiet, in dem sie keine Programme empfangen kann. GEZ-Gebühren muss sie trotzdem zahlen.
Anfang 2002 teilt sie der GEZ per E-Mail mit, dass sie keine Gebühren mehr zahlen werde. Die Mail bleibt unbeantwortet. Nathalie Strobl ruft bei der GEZ an.
Man verspricht ihr, Abmeldeformulare zu schicken. Sie hört auf zu zahlen. Prompt kommt eine Mahnung. Am Telefon erklärt man nun, sie müsse Abmeldeformulare schriftlich anfordern. Einen Tag später schickt Strobl einen Brief, bekommt aber keine Antwort, sondern eine Zahlungsaufforderung. Sie schickt wieder einen Brief, diesmal per Einschreiben.
Keine Antwort.
Sie ruft an. Ein Sachbearbeiter kümmere sich um den Fall, heißt es. Ein Vierteljahr später schreibt sie ihren dritten Brief und bekommt Ende Juni 2003 Antwort: Die GEZ fordert Gebühren für die vergangenen anderthalb Jahre plus Säumniszuschläge - insgesamt 204 Euro. Begründung: E-Mails gelten nicht als Schriftform.
Eine rückwirkende Abmeldung von Geräten sieht der Staatsvertrag nicht vor, und der Fernseher sei technisch in der Lage, Programme zu empfangen.

Coffee-to-go, Frozen Bean, Frapp?
Kaffee der verschiedensten Varianten ist das Geschäft von Christian Hartl, 34.
Den hätte er gern ab 1. Juli in einem neuen Coffee-Shop in München serviert und dafür fünf Vollzeitarbeitsplätze geschaffen, aber die Behörden haben das erfolgreich verzögert.
Weil das Mietobjekt für Hartls Laden auf dem Plan nur mit einem Textmarker umrandet und nicht schraffiert war, bekam er den Antrag für eine Umbaugenehmigung im Mai zurück. Nachdem er dieses grobe Vergehen gutgemacht hatte, wurde Ende Juni sein Antrag genehmigt - allerdings mit sonderbaren Auflagen: Er soll eine Ziegelmauer entfernen und ein eigens dafür angefertigtes Statikgutachten für 5000 Euro vorlegen. Die Eingangstür muss für 12 000 Euro umgesetzt werden, so dass kein Zentimeter in den öffentlichen Raum hineinragt.
Obwohl Hartl drei Parkplätze angemietet hat, soll er drei Stellplätze für 17 500 Euro ablösen. Außerdem benötigt er ein Raumluftgutachten und vom Bezirksausschuss eine zweite Genehmigung.
Wegen der Auflagen verzögert sich der Umbau um drei Monate und der Laden kostet Hartl nun rund 50 000 Euro mehr.
Nun hofft der Unternehmer, dass er endlich seinen Coffee-Shop eröffnen und seine Mitarbeiter einstellen kann.

Fazit:
Die Bürokratie bringt uns um Wachstum und Wohlstand - und manchmal um den Verstand!!

Quellen: stern, mdr, Hamburger Abendblatt