Geschützte Bereiche – Grundsätzliches / Rechtliches

Last Updated on 1 Woche by Bernd Kick

“Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten!”
– Von August Bebel um 1900 und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, 1995 –
Rechtliche Informationen zu historischen Druckwerken, Schriften und Fotos auf dieser Site, speziell aus der Zeit 1933 – 1990
Dem geneigten Besucher aus gegebenem Anlaß:

Die auf dieser, Ihnen vorliegenden Website reproduzierten Schriften und Grafiken, die zum Teil auch aus der Zeit des Nationalsozialismus in den Jahren 1933 – 1945 sowie der Sowjetischen Besatzungszone 1945 – 1949 resp. der Deutschen Demokratischen Republik 1949 – 1990 stammen, dienen ausschließlich zu Informationszwecken im Sinne einer Berichterstattung des Zeitgeschehens oder/und der Geschichte – konform mit § 86, Absatz 4 des StGB. Sämtliche Bilder, Texte und Grafiken dürfen nicht entgegen diesem Hinweis Verwendung finden. Nach der sogenannten Sozialadäquanz-Klausel in § 86a Absatz 3 in Verbindung mit § 86 Absatz 4 StGB greift der Tatbestand der “Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates” nicht, wenn diese Veröffentlichung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Vor dem Hintergrund des o.g. Zeitgeschehens ist es aber unvermeidbar, daß auf diversen Faksimilien – es betrifft hier Druckerzeugnisse und Fotografien aus der einschlägigen Presse – auch eingebettete Symbole und Grafiken gezeigt werden, die untrennbar mit den damaligen partei- und staatlichen Hoheitsträgern und ihrer angeschlossenen Organisationen verbunden waren. Ohne Kenntnis der Vorgänge in den damaligen Zeiten ist eine Einsicht in viele heutige und mögliche künftige politische und wirtschaftliche Gegebenheiten, Abläufe und Prozesse nur schwer, wenn gar überhaupt nicht denkbar.

Die Intention der vorliegenden Website – siehe auch die Satzung des Vereins Arche Nova Ruhla e.V. – liegt neben der kritischen Bewahrung von kulturhistorischem Schrift- und Gedankengut auch darin, daß die lt. StGB verbotenen Organisationen und/oder die von ihnen verfolgten militaristischen und/oder antidemokratischen Bestrebungen erkannt werden; dies beabsichtigt jedoch in keinster Weise, daß die von diesen Organisationen ausgehenden, verfassungsfeindlichen Bestrebungen (eben die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) aufgrund der Präsenz eben dieser Bild- und Schriftmaterialien geduldet oder akzeptiert würden. Im übrigen unterstützt die vorliegende Website keinerlei aktuelle Partei- oder wie auch immer geartete Gruppenpolitik. Eine Unkenntlichmachung, z.B. Verpixelung von bildlichen Darstellungen oder auch Teilen derselbigen wäre selbstverständlich möglich; dies erachten wir allerdings aus den o.g. Gründen als wenig zielführend und und kontraproduktiv,

Dem interessierten Leser sei in diesem Zusammenhang auch die auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlichte Schrift: “Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen” – § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung; Verfasser: Regierungsdirektor Dr. Roman Trips-Hebert, Aktenzeichen: WD 7-3010-105/21, vom 10.11.2021 empfohlen. Ferner eine ausführliche Schrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Thema Rechtsextremismus und verbotene Organisationen.

Dessen ungeachtet: Die auf dem Webspace dieser Site veröffentlichten o.g. Medien / Unterseiten sind nicht vollumfänglich zur uneingeschränkten Veröffentlichung bestimmt und daher ihr Inhalt weitgehend mit variablem Paßwort- und zusätzlich mit elektronischem Kopierschutz versehen. Eine unter Umgehung dieser Maßnahmen vorgenommene Vervielfältigung, auch in Teilen, ist unzulässig; selbiges betrifft auch die Weitergabe von Paßwörtern an Dritte ohne Zustimmung des Vorstandes des Arche Nova Ruhla e.V. Eine Rechtsverfolgung ist vorbehaltlich.

Für sachdienliche Hinweise sind wir jederzeit dankbar!