Vollständige Vorab-Übersicht der 30 zuletzt bearbeiteten Unterseiten (komprimierte Ansicht, ohne und mit Paßwortschutz, chronologisch sortiert).
Hinweis: Sofern in einer der unten aufgezeigten Übersichten ein gültiges Paßwort eingetragen wird, werden künftig ALLE Seiten mit diesem Paßwortschutz freigegeben und angezeigt. Seiten mit anderem Paßwort bleiben verdeckt und erhalten beim Aufruf eine erneute Paßwortabfrage. Sofern der Paßwortschutz auf Ihrem Arbeitsplatz nicht hinterlegt ist – sprich: das Paßwort zumindest auf einer Unterseite nicht eingetragen ist, wird der Inhalt der Unterseiten mit einem Sperrvermerk versehen und – ausgenommen der Titel -, nicht angezeigt!
Alle geschützten Zugänge können auf dem lokalen Arbeitsplatz durch ein Paßwort-Resetting gesperrt werden und sind dann nur nach Neueingabe eines gültigen Paßwortes wieder zugänglich. Diese – individuelle – Ansicht ist nur auf diesem Arbeitsplatz / Client gültig!
Das Laden kann aufgrund hohen Datenvolumens bei schwach performanter Netzwerkverbindung LANGE dauern – haben Sie bitte ein wenig Geduld!
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Das Ruhlaer Apothekenmuseum – Historische Unterlagen und Zeitzeugen
In memoriam Werner Plath und an eine generationenübergreifende Rühler Institution.
Eine Bildergalerie nebst Auszügen aus dokumentarisch-historischen Zeitzeugen (Apothekerbücher, historische Rezepte, Gerätschaften,…)
Eine Bildergalerie nebst Auszügen aus dokumentarisch-historischen Zeitzeugen (Apothekerbücher, historische Rezepte, Gerätschaften,…)
Hier auch eine Übersicht über die Geschichte und den Werdegang der historischen Hirsch-Apotheke in Ruhla.
Nicht sehr entfernt von den Tätigkeiten und den Angeboten einer Apotheke sind die einer Drogerie. Herold’s Germania-Drogerie in Ruhla bot zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts seiner geschätzten Kundschaft auch so Einiges an.
Rücksetzung Teilbereichs-Passwort auf lokaler Workstation
Anmerkung: Dieser Reset betrifft NICHT eventuelle andere lokale Arbeitsplätze und auch NICHT die lokalen Paßwörter der kompletten Unterseiten, welche separat zurückgesetzt werden müssen!
Rücksetzung Teilbereichs-Passwort auf lokaler Workstation – Bestätigung
Die finale Rücksetzung der lokalen Bereichs-Paßwörter auf den geschützten Produktivseiten “reset” war erfolgreich und Du kannst Dich wieder mit den Dir bekannten User-Paßwörtern auf den geschützten Bereichen anmelden! Diese Paßwortabfrage erscheint solange, bis Du Dein Paßwort tatsächlich eingetragen hast!
Dein User-Paßwort wurde auf Deinem Arbeitsplatz komplett zurückgesetzt und kann/muß für die geschützen Seiten zumindest einmal neu eingegeben werden.
Hinweis: Eventuell muß dann die jeweilige, geänderte Unterseite nochmals in den Speicher geladen werden, damit die Rücksetzung des Paßwortes auf Deinem Arbeitsplatz tatsächlich erfolgen kann.
Anmerkung: Dieser Reset betrifft NICHT eventuelle andere lokale Arbeitsplätze und auch NICHT die lokalen Paßwörter der Unterseiten, welche separat zurückgesetzt werden müssen!
Empfehlenswert ist jetzt ein .
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Anmerkung: Dieser Reset betrifft NICHT eventuelle andere lokale Arbeitsplätze und auch NICHT die lokalen Paßwörter der Unterseiten, welche separat zurückgesetzt werden müssen!
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Ortsmuseum – Historie
Geschichte des Orts- und Tabakpfeifenmuseums in Ruhla
Regionale und überregionale Kalender und Jahrbücher bis 1940
Größtenteils aus dem Nachlaß unseres ehemaligen Vereinsvorsitzenden von Alt Ruhla e.V., Karl-Heinz Herrmann:
Er beinhaltet ein Konvolut sogenannter Volkskalender, auch Historienkalender genannt, aus der Zeit ab 1800; unter anderm mit diversen Angaben zu Feiertagen, Naturereignissen, einer kurzgefaßten Genealogie des europäischen Hochadels, humoristischen Bilderbögen zu deutschen Volkstrachten und einer Kurzgeschichte von Ludwig Storch – und noch einiges Lustiges und Interessantes mehr. Eben etwas fürs damalige, bereits lesekundige Volk, wahrscheinlich für die etwas ‘gebildeteren Kreise’, aber offenbar weitestgehend massenkompatibel. Auch heute noch macht es durchaus Spaß beim Schmökern dieser Lektüre!
Ferner einige Kalender für die Herzogtümer Sachsen-Eisenach und -Gotha, die ebenfalls als Volks- bzw. Historienkalender angeboten und unters Volk gebracht wurden. Neben den kalendarischen Daten befinden sich hierin auch Leerseiten, die von den seinerzeitigen Benutzern wohl als Erinnerungs- und Notizzettel genutzt weden konnten. Eingefügt sind auch hier etliche Erzählungen und durchaus interessante Wissenvermittlungen, die wohl dazu dienten, den Kauf der Werke zu fördern. Dann noch etliche statistische und illustrierte Jahrbücher aus der Zeit vor und während des 1. Weltkrieges nebst einem allgemeingefaßten, staatswissenschaftlichen Nachschlagewerk, das offenbar für die breite Allgemeinheit gedacht war.
Im Interesse der Authentizität haben wir die Texte in Faksimile widergegeben. Die Qualität der Originale läßt leider z.T. zu wünschen übrig. Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten, vereinzelt auch Fehlstellen, bitten wir daher, uns nachzusehen.
Er beinhaltet ein Konvolut sogenannter Volkskalender, auch Historienkalender genannt, aus der Zeit ab 1800; unter anderm mit diversen Angaben zu Feiertagen, Naturereignissen, einer kurzgefaßten Genealogie des europäischen Hochadels, humoristischen Bilderbögen zu deutschen Volkstrachten und einer Kurzgeschichte von Ludwig Storch – und noch einiges Lustiges und Interessantes mehr. Eben etwas fürs damalige, bereits lesekundige Volk, wahrscheinlich für die etwas ‘gebildeteren Kreise’, aber offenbar weitestgehend massenkompatibel. Auch heute noch macht es durchaus Spaß beim Schmökern dieser Lektüre!
Ferner einige Kalender für die Herzogtümer Sachsen-Eisenach und -Gotha, die ebenfalls als Volks- bzw. Historienkalender angeboten und unters Volk gebracht wurden. Neben den kalendarischen Daten befinden sich hierin auch Leerseiten, die von den seinerzeitigen Benutzern wohl als Erinnerungs- und Notizzettel genutzt weden konnten. Eingefügt sind auch hier etliche Erzählungen und durchaus interessante Wissenvermittlungen, die wohl dazu dienten, den Kauf der Werke zu fördern. Dann noch etliche statistische und illustrierte Jahrbücher aus der Zeit vor und während des 1. Weltkrieges nebst einem allgemeingefaßten, staatswissenschaftlichen Nachschlagewerk, das offenbar für die breite Allgemeinheit gedacht war.
Im Interesse der Authentizität haben wir die Texte in Faksimile widergegeben. Die Qualität der Originale läßt leider z.T. zu wünschen übrig. Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten, vereinzelt auch Fehlstellen, bitten wir daher, uns nachzusehen.
Forstarchiv – Gottlob König
Gottlob König, 1779 – 1849, einer der sog. “Forstlichen Klassikern”, leistete im vorvergangenen Jahrhundert einen bedeutenden Beitrag zum Aufbau und der Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Forstbetriebes. Sein Wirken als Förster, Oberförster und Forstrat ist über viele Jahren untrennbar mit Ruhla verbunden, wo er im Jahre 1813 beim Eisenacher Herzog die Anerkennung seines Privatforstinstituts erwirkte und mit der Ausbildung von jungen Forstleuten ein bleibendes Denkmal setzte.
“Die Wälder sind der Länder höchste Zierde!”
“Die Wälder sind der Länder höchste Zierde!”
Ortsmuseum – Museumsführer Anno 1930 und 2016
Ja, das Museum gibt’s schon ziemlich lange – und bereits damals gab es noch heute wohlbekannte Problemchen (meistens ging’s ums liebe Geld)
Zur freundlichen Beachtung: Die Qualität der hier reproduzierten Dokumente entspricht aufgrund ihres Alters und Erhaltungszustand nicht immer den heute üblichen Ansprüchen. Im Interesse der Wahrung der historischen Authentizität wurde aber auf eine Übertragung in heutige Schrift und Darstellung verzichtet.
Geschützte Bereiche – Grundsätzliches / Rechtliches
“Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten!”
– Von August Bebel um 1900 und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, 1995 –
– Von August Bebel um 1900 und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, 1995 –
Rechtliche Informationen zu historischen Druckwerken, Schriften und Fotos auf dieser Site, speziell aus der Zeit 1933 – 1990
Dem geneigten Besucher aus gegebenem Anlaß:
Die auf dieser, Ihnen vorliegenden Website, reproduzierten Schriften und Grafiken, die zum Teil auch aus der Zeit des Nationalsozialismus in den Jahren 1933 – 1945 sowie der Sowjetischen Besatzungszone, 1945 – 1949, resp. der Deutschen Demokratischen Republik, 1949 – 1990 stammen, dienen ausschließlich zu Informationszwecken im Sinne einer Berichterstattung des Zeitgeschehens oder/und der Geschichte – konform mit der aktuellen Fassung des § 86, Absatz 4 des StGB. Sämtliche Bilder, Texte und Grafiken dürfen nicht entgegen diesem Hinweis Verwendung finden. Nach der sogenannten Sozialadäquanz-Klausel in § 86a Absatz 3 in Verbindung mit § 86 Absatz 4 StGB greift der Tatbestand der “Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates” nicht, wenn diese Veröffentlichung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Vor dem Hintergrund des o.g. Zeitgeschehens ist es aber unvermeidbar, daß auf diversen Faksimilien – es betrifft hier Druckerzeugnisse und Fotografien aus der einschlägigen Presse – auch eingebettete Symbole und Grafiken gezeigt werden, die untrennbar mit den damaligen partei- und staatlichen Hoheitsträgern und ihrer angeschlossenen Organisationen verbunden waren. Gleiches betrifft die Widergabe von Texten – z.B. Artikel aus Presseerzeugnissen und/oder chronologischen Aufzeichnungen. Ohne Kenntnis der Vorgänge in den damaligen Zeiten ist eine Einsicht oder/und ein Verständnis in viele heutige und mögliche künftige politische und wirtschaftliche Gegebenheiten, Abläufe und Prozesse nur schwer, wenn gar überhaupt nicht möglich. In der heutigen Zeit fällt es zunehmend schwerer, aus der Fülle der verfügbaren Infomationsquellen, wirklich korrekte und objektiv zutreffende Sachverhalte zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, soweit möglich und aufwandstechnisch vertretbar, ausschließlich auf Dokumente und Vorlagen zurückzugreifen bzw. Quellen zu verwenden, deren historische Originalität, Authentizität und Seriösität außer Zweifel steht.
Die Intention der vorliegenden Website – siehe auch die hier veröffentlichte Satzung des Vereins Arche Nova Ruhla e.V. – liegt neben der kritischen Bewahrung von kulturhistorischem Schrift- und Gedankengut auch darin, daß die lt. StGB verbotenen Organisationen und/oder die von ihnen verfolgten militaristischen und/oder antidemokratischen Bestrebungen erkannt werden. Dies beabsichtigt jedoch in keinster Weise, daß die von diesen Organisationen ausgehenden, verfassungsfeindlichen Bestrebungen (eben die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) aufgrund der Präsenz eben dieser Bild- und Schriftmaterialien geduldet oder akzeptiert würden. Im übrigen unterstützt die vorliegende Website keinerlei aktuelle Partei- oder wie auch immer geartete politische Gruppenpolitik. Eine Unkenntlichmachung, z.B. Verpixelung oder Schwärzung bzw. Umschreibung von bildlichen Darstellungen, Texten oder auch Teilen derselbigen wäre selbstverständlich möglich; dies erachten wir allerdings aus den o.g. Gründen als wenig zielführend und und zudem kontraproduktiv.
Dem interessierten Leser sei in diesem Zusammenhang auch die auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlichte Schrift: “Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen” – § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung; Verfasser: Regierungsdirektor Dr. Roman Trips-Hebert, Aktenzeichen: WD 7-3010-105/21, vom 10.11.2021 empfohlen. Ferner eine ausführliche Schrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Thema Rechtsextremismus und verbotene Organisationen.
Dessen ungeachtet: Die auf dem Webspace dieser Site veröffentlichten, o.g. Medien / Unterseiten sind nicht vollumfänglich zur uneingeschränkten Veröffentlichung bestimmt und daher sind ihr Inhalte z.T. mit variablem Paßwort- und zusätzlich mit elektronischem Kopierschutz versehen. Eine unter Umgehung dieser Maßnahmen vorgenommene Vervielfältigung und Weitergabe, auch in Teilen, ist unzulässig; selbiges betrifft auch die Weitergabe von Paßwörtern an Dritte ohne Zustimmung des Vorstandes des Arche Nova Ruhla e.V. Eine Rechtsverfolgung bleibt vorbehalten.
Für sachdienliche Hinweise sind wir jederzeit dankbar!
Der Vorstand des Arche Nova Ruhla e.V.
Die auf dieser, Ihnen vorliegenden Website, reproduzierten Schriften und Grafiken, die zum Teil auch aus der Zeit des Nationalsozialismus in den Jahren 1933 – 1945 sowie der Sowjetischen Besatzungszone, 1945 – 1949, resp. der Deutschen Demokratischen Republik, 1949 – 1990 stammen, dienen ausschließlich zu Informationszwecken im Sinne einer Berichterstattung des Zeitgeschehens oder/und der Geschichte – konform mit der aktuellen Fassung des § 86, Absatz 4 des StGB. Sämtliche Bilder, Texte und Grafiken dürfen nicht entgegen diesem Hinweis Verwendung finden. Nach der sogenannten Sozialadäquanz-Klausel in § 86a Absatz 3 in Verbindung mit § 86 Absatz 4 StGB greift der Tatbestand der “Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates” nicht, wenn diese Veröffentlichung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Vor dem Hintergrund des o.g. Zeitgeschehens ist es aber unvermeidbar, daß auf diversen Faksimilien – es betrifft hier Druckerzeugnisse und Fotografien aus der einschlägigen Presse – auch eingebettete Symbole und Grafiken gezeigt werden, die untrennbar mit den damaligen partei- und staatlichen Hoheitsträgern und ihrer angeschlossenen Organisationen verbunden waren. Gleiches betrifft die Widergabe von Texten – z.B. Artikel aus Presseerzeugnissen und/oder chronologischen Aufzeichnungen. Ohne Kenntnis der Vorgänge in den damaligen Zeiten ist eine Einsicht oder/und ein Verständnis in viele heutige und mögliche künftige politische und wirtschaftliche Gegebenheiten, Abläufe und Prozesse nur schwer, wenn gar überhaupt nicht möglich. In der heutigen Zeit fällt es zunehmend schwerer, aus der Fülle der verfügbaren Infomationsquellen, wirklich korrekte und objektiv zutreffende Sachverhalte zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, soweit möglich und aufwandstechnisch vertretbar, ausschließlich auf Dokumente und Vorlagen zurückzugreifen bzw. Quellen zu verwenden, deren historische Originalität, Authentizität und Seriösität außer Zweifel steht.
Die Intention der vorliegenden Website – siehe auch die hier veröffentlichte Satzung des Vereins Arche Nova Ruhla e.V. – liegt neben der kritischen Bewahrung von kulturhistorischem Schrift- und Gedankengut auch darin, daß die lt. StGB verbotenen Organisationen und/oder die von ihnen verfolgten militaristischen und/oder antidemokratischen Bestrebungen erkannt werden. Dies beabsichtigt jedoch in keinster Weise, daß die von diesen Organisationen ausgehenden, verfassungsfeindlichen Bestrebungen (eben die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) aufgrund der Präsenz eben dieser Bild- und Schriftmaterialien geduldet oder akzeptiert würden. Im übrigen unterstützt die vorliegende Website keinerlei aktuelle Partei- oder wie auch immer geartete politische Gruppenpolitik. Eine Unkenntlichmachung, z.B. Verpixelung oder Schwärzung bzw. Umschreibung von bildlichen Darstellungen, Texten oder auch Teilen derselbigen wäre selbstverständlich möglich; dies erachten wir allerdings aus den o.g. Gründen als wenig zielführend und und zudem kontraproduktiv.
Dem interessierten Leser sei in diesem Zusammenhang auch die auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlichte Schrift: “Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen” – § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung; Verfasser: Regierungsdirektor Dr. Roman Trips-Hebert, Aktenzeichen: WD 7-3010-105/21, vom 10.11.2021 empfohlen. Ferner eine ausführliche Schrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Thema Rechtsextremismus und verbotene Organisationen.
Dessen ungeachtet: Die auf dem Webspace dieser Site veröffentlichten, o.g. Medien / Unterseiten sind nicht vollumfänglich zur uneingeschränkten Veröffentlichung bestimmt und daher sind ihr Inhalte z.T. mit variablem Paßwort- und zusätzlich mit elektronischem Kopierschutz versehen. Eine unter Umgehung dieser Maßnahmen vorgenommene Vervielfältigung und Weitergabe, auch in Teilen, ist unzulässig; selbiges betrifft auch die Weitergabe von Paßwörtern an Dritte ohne Zustimmung des Vorstandes des Arche Nova Ruhla e.V. Eine Rechtsverfolgung bleibt vorbehalten.
Für sachdienliche Hinweise sind wir jederzeit dankbar!
Der Vorstand des Arche Nova Ruhla e.V.
Webcontent – Zugänglichkeit und Barrierefreiheit
Zugänglichkeit des Contents und seine Barrierefreiheit
Aus gegebenem Anlaß:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat am 27. Juni 2025 in Kraft. Der Geltungsbereich betrifft grundsätzlich alle privaten Wirtschaftsakteure (juristische Personen), worunter auch Vereine fallen. Bietet ein Verein kostenpflichtige Leistungen oder Funktionen an, die Verbraucher zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags anregen sollen, fällt er in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Unabhängig von den auf der Webseite angebotenen Dienstleistungen oder Produkten, sind Kleinunternehmen und Vereine mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2.000.000,– Euro vom BFSG ausgenommen. Dabei zählen Vollzeitbeschäftigte als ganze Einheit, Teilzeitbeschäftigte anteilig und ehrenamtliche Mitarbeiter überhaupt nicht.
Ferner fallen Vereine, die ihre Webseite nur zur Information und/oder zur Beantragung einer Mitgliedschaft gemäß geltender Satzung nutzen, nicht unter die Verpflichtungen des BFSG. Aufgrund des Charakters des vorliegenden Webpräsenz (sie versteht sich primär als ein Medium zur Wissensvermittlung nebst Erhaltung und Bewahrung lokalen Kulturgutes im Sinne eines Archivs und beinhaltet vorzugsweise Reproduktionen von Objekten aus musealen Sammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können; z.B. aufgrund einer Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen der Authentizität eben dieser Reproduktionen; z.B. farblicher Kontrast, Darstellungsqualität oder der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Objekten einfach extrahiert und in, mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible, Inhalte umgewandelt werden könnte; z.B. Dokumentenkopien mit Sütterlin- oder Frakturschriften).
Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, die auf Satzungsvorgaben basiert, gilt nicht als Verbrauchervertrag und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich des BFSG.
Oben genannte Ausschlußkriterien treffen zweifelsfrei auf den Geschäftsumfang – siehe auch die Satzung – des Vereins Arche Nova Ruhla e.V. zu.
Bei fachspezifischen Fragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Impressum.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat am 27. Juni 2025 in Kraft. Der Geltungsbereich betrifft grundsätzlich alle privaten Wirtschaftsakteure (juristische Personen), worunter auch Vereine fallen. Bietet ein Verein kostenpflichtige Leistungen oder Funktionen an, die Verbraucher zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags anregen sollen, fällt er in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Unabhängig von den auf der Webseite angebotenen Dienstleistungen oder Produkten, sind Kleinunternehmen und Vereine mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2.000.000,– Euro vom BFSG ausgenommen. Dabei zählen Vollzeitbeschäftigte als ganze Einheit, Teilzeitbeschäftigte anteilig und ehrenamtliche Mitarbeiter überhaupt nicht.
Ferner fallen Vereine, die ihre Webseite nur zur Information und/oder zur Beantragung einer Mitgliedschaft gemäß geltender Satzung nutzen, nicht unter die Verpflichtungen des BFSG. Aufgrund des Charakters des vorliegenden Webpräsenz (sie versteht sich primär als ein Medium zur Wissensvermittlung nebst Erhaltung und Bewahrung lokalen Kulturgutes im Sinne eines Archivs und beinhaltet vorzugsweise Reproduktionen von Objekten aus musealen Sammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können; z.B. aufgrund einer Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen der Authentizität eben dieser Reproduktionen; z.B. farblicher Kontrast, Darstellungsqualität oder der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Objekten einfach extrahiert und in, mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible, Inhalte umgewandelt werden könnte; z.B. Dokumentenkopien mit Sütterlin- oder Frakturschriften).
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Ad hoc zu juristischen Fragen und Themen
Punkte, die die Rechtsthemen und Pflichtangaben zu unserer Website betreffen (Impressum, Datenschutz, …,) sind in dem Menü des ‘Footers’, siehe unten, abgelegt.
Ortschronik – Franz Donat – Werke
Von dem Ruhlaer Schriftsteller und Abenteurer Franz Donat Stehmann. Vor fast genau 100 Jahren erstmals veröffentlicht.
Schulen und Bildung in Ruhla – Theodor-Neubauer-Schule
Zur Geschichte der Ruhlaer Schulen und ihrer Besonderheiten
Die ehemalige Theodor-Neubauer-Schule (das heutige Albert-Schweizer-Gymnasium): Unterricht, Abitur, Sport und Beginn der polytechnischen Ausbildung in der DDR
Die ehemalige Theodor-Neubauer-Schule (das heutige Albert-Schweizer-Gymnasium): Unterricht, Abitur, Sport und Beginn der polytechnischen Ausbildung in der DDR
Zur freundlichen Beachtung: Die Qualität der hier reproduzierten Dokumente entspricht aufgrund ihres Alters und Erhaltungszustand nicht immer den heute üblichen Ansprüchen. Auch die Erstellung der Dokumente und die Qualität des Ausgangsmaterials ist mit den heute gängigen Verfahren nicht zu vergleichen – hinzu kommen die unvermeidlichen Alterungserscheinungen. Im Interesse der Wahrung der historischen Authentizität wurde aber weitestgehend auf eine Übertragung in heutige Schrift und Darstellung verzichtet.
Ortschronik – Über Franz Donat Stehmann
Von dem Ruhlaer Schriftsteller und Abenteurer Franz Donat Stehmann
Untenstehend eine Bilder- und Dokumentenübersicht und hier auch die beiden bekanntesten Werke: “Paradies und Hölle” sowie “An Lagerfeuern deutsche Vagabunden in Südamerika“.
Untenstehend eine Bilder- und Dokumentenübersicht und hier auch die beiden bekanntesten Werke: “Paradies und Hölle” sowie “An Lagerfeuern deutsche Vagabunden in Südamerika“.
Auch unser langjähriger Ruhlaer Ortschronist, Lotar Köllner, hat in seiner Broschüre vom Jahre 2005, Bedeutende Ruhlaer, Franz Donat eine Abhandlung gewidmet.
Am Rande: Nicht in Süd- sondern in Nordamerika und auch nicht von Franz Donat, sondern einem anonymen Rheinländer sei hier ein Buch aufgezeigt, das sich zu der Zeit kurz vor den napoleonischen Kriegen mit den damaligen Vereinigten Staaten beschäftigt: Nachrichten und Erfahrungen aus den nordamerikanischen Staaten. Somit ist es mehr als ein Jahrhundert vor Donat’s Veröffentlichung erschienen. Als Zeitzeuge ist es wirklich sehr interessant sehr lesenswert!
Externe Museums-Impressionen aus Geschichte und Technik
Ein kleiner Bilder-Querschnitt aus Museen im In- und Ausland
Gottlob-König-Veranstaltung 2025
Vortragstagung mit Exkursion
Gottlob König – 220jähriges Jubiläum des Beginns seiner forstlichen Lehre
Gottlob König – 220jähriges Jubiläum des Beginns seiner forstlichen Lehre
Impressionen – Schatzsuche für Kinder in der Tropfsteinhöhle in Kittelsthal
Ein schönes, lehrreiches und sicherlich in langer Erinnerung bleibendes Highlight: Auf Schatzsuche in Kittelthal
– Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Tourist-Information Ruhla –
Spaß muß auch mal sein
Für trübe und frohe Zeiten: Unterhaltsames, Erbauliches und Lustiges von früher und heute; von Rühlern und auch Frömmen: Gedichte, Späße, Ratschläge, Flüche, Witze, Nicht-Jugendfreies und noch vieles mehr
Gothaer Forst-Gesetzessammlung Anno 1905
Damals herrschten eben noch Zucht und Ordnung – auch und gerade im Forst – und die Steuern und Finanzen waren obrigkeitlich korrekt geordnet!
Ortschronik – Gemeinde Thal – Kneippverein
Der Kneippverein in Thal: Chronik Teil I. – III.
Hinweis: Im Interesse der Authentizität haben wir die Dokumente in Faksimile widergegeben. Eventuelle Mängel in der Darstellungsqualität sind dem Zustand der Vorlagen geschuldet. Die Dokumente sind als kopiergeschützte PDF-Dateien hinterlegt. Aufgrund des Umfanges des Ausgangsmaterials haben diese Dateien trotz serverseitiger Komprimierung eine ziemlich umfangreiche Größe. Wir bitten daher um ein wenig Geduld beim Aufruf und bedanken uns für Ihr Verständnis.