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Schwerspatgewinnung in Kittelsthal
Historische und fachliche Übersicht über den historischen Schwerspat-Abbau in Kittelsthal
Quelle der Daten: Klaus Schöllhorn, Preetz bei Kiel
Quelle der Daten: Klaus Schöllhorn, Preetz bei Kiel
Schwerspatgewinnung in Ruhla
Abbau und Gewinnung von Schwerspat in Ruhla – Wissenschaftliche Ausarbeitung des Ruhlaer Lehrers Günther Engel
Eng verbunden mit der Schwerspatgewinnung in Ruhla ist auch der Schwerspatbergbau in Kittelsthal und natürlich die in Kittelsthal gelegene Tropfsteinhöhle.
Eng verbunden mit der Schwerspatgewinnung in Ruhla ist auch der Schwerspatbergbau in Kittelsthal und natürlich die in Kittelsthal gelegene Tropfsteinhöhle.
Zur freundlichen Beachtung: Die Qualität der hier reproduzierten Dokumente entspricht aufgrund ihres Alters und Erhaltungszustand nicht immer den heute üblichen Ansprüchen. Im Interesse der Wahrung der historischen Authentizität wurde aber auf eine Übertragung in heutige Schrift und Darstellung verzichtet.
Gottlob-König-Veranstaltung 2025
Vortragstagung mit Exkursion
Gottlob König – Zum 220-jährigem Jubiläum des Beginns seiner forstlichen Lehre
Gottlob König – Zum 220-jährigem Jubiläum des Beginns seiner forstlichen Lehre
Aus unseren forstlichen Archiven
Eine Sammlung von repräsentativen historischen Akten und Unterlagen aus forstlichen Archiven.
Im Interesse der Authentizität haben wir die Texte, soweit möglich, in Faksimile widergegeben. Etwaige, altersbedingte Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten bitten wir daher, uns nachzusehen. Die bei vielen Akten seinerzeit angewandte Fadenheftung gestattet es zudem nicht, die Seiten ohne Beschädigung der Dokumente herauszunehmen – insofern war es leider nicht möglich, sämtliche Blätter exakt einzulesen.
Im Interesse der Authentizität haben wir die Texte, soweit möglich, in Faksimile widergegeben. Etwaige, altersbedingte Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten bitten wir daher, uns nachzusehen. Die bei vielen Akten seinerzeit angewandte Fadenheftung gestattet es zudem nicht, die Seiten ohne Beschädigung der Dokumente herauszunehmen – insofern war es leider nicht möglich, sämtliche Blätter exakt einzulesen.
Forstarchiv – Gottlob König
Gottlob König, 1779 – 1849, einer der sog. “Forstlichen Klassikern”, leistete im vorvergangenen Jahrhundert einen bedeutenden Beitrag zum Aufbau und der Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Forstbetriebes. Sein Wirken als Förster, Oberförster und Forstrat ist über viele Jahren untrennbar mit Ruhla verbunden, wo er im Jahre 1813 beim Eisenacher Herzog die Anerkennung seines Privatforstinstituts erwirkte und mit der Ausbildung von jungen Forstleuten ein bleibendes Denkmal setzte.
“Die Wälder sind der Länder höchste Zierde!”
“Die Wälder sind der Länder höchste Zierde!”
Ruhlaer Wetterchronik von Otfried Blumenstein
Diese Dokumentation des Ruhlaer Wetters, zurückreichend bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts, wurde von Otfried Blumenstein in ununterbrochener, über 70-jähriger Recherche und ununterbrochener, täglicher Beobachtung an seiner Wetterstation vorgenommen.
Wir freuen uns, an dieser Stelle seine Arbeit veröffentlichen zu dürfen.
Die weitere Aufzeichnung des Ruhlaer Wetters wurde in den darauffolgenden Jahren durch Gert Götze bis Mitte 2023 fortgesetzt.
Wir freuen uns, an dieser Stelle seine Arbeit veröffentlichen zu dürfen.
Die weitere Aufzeichnung des Ruhlaer Wetters wurde in den darauffolgenden Jahren durch Gert Götze bis Mitte 2023 fortgesetzt.
Ruhlaer Wetterchronik von Gert Götze
Die Wetterchroniken von Gert Götze – geführt und bearbeitet in Zusammenarbeit mit Silke Möller – vom Dezember 2018 bis Juni 2023.
Aufgrund der periodischen, monatlichen Veröffentlichung der Beobachtungen wurden die Vorlagen auch hier und analog in Monatsübersichten aufgeführt.
Eine sehr ausführliche und umfangreiche Aufzeichnung des Ruhlaer Wetters ab Mitte des 14. Jahrhunderts bis zum Jahre 2017 wurde von Otfried Blumenstein in ununterbrochener, über 70-jähriger Dokumentenrecherche und ununterbrochener, täglicher Beobachtung an seiner Wetterstation vorgenommen.
Aufgrund der periodischen, monatlichen Veröffentlichung der Beobachtungen wurden die Vorlagen auch hier und analog in Monatsübersichten aufgeführt.
Eine sehr ausführliche und umfangreiche Aufzeichnung des Ruhlaer Wetters ab Mitte des 14. Jahrhunderts bis zum Jahre 2017 wurde von Otfried Blumenstein in ununterbrochener, über 70-jähriger Dokumentenrecherche und ununterbrochener, täglicher Beobachtung an seiner Wetterstation vorgenommen.
Schulen und Bildung in Ruhla – Ernst-Thälmann-Schule
Die ehemalige Ernst-Thälmann-Schule: Unterricht, später dann Abitur, Sport und Beginn der polytechnischen Ausbildung in der DDR
Zur freundlichen Beachtung: Die Qualität der hier reproduzierten Dokumente entspricht aufgrund ihres Alters und Erhaltungszustand nicht immer den heute üblichen Ansprüchen. Auch die Erstellung der Dokumente und die Qualität des Ausgangsmaterials ist mit den heute gängigen Verfahren nicht zu vergleichen – hinzu kommen die unvermeidlichen Alterungserscheinungen. Im Interesse der Wahrung der historischen Authentizität wurde aber weitestgehend auf eine Übertragung in heutige Schrift und Darstellung verzichtet.
Ortschronik – Fotoarchiv H. Töpfer
Diverse Bilder aus alten Zeiten – kreuz und quer durch und über die Ruhl
104-jähriges Jubiläum Vereintes Ruhla
Am 1. April 2021 bestand Ruhla als Einheitsgemeinde seit nunmehr 100 Jahren.
Anläßlich des 102. Jahrestages der Vereinigung der beiden Ortsteile wurde eine Gedenktafel enthüllt, die an dieses Ereignis erinnert.
Anläßlich des 102. Jahrestages der Vereinigung der beiden Ortsteile wurde eine Gedenktafel enthüllt, die an dieses Ereignis erinnert.
Gemeinde Kittelsthal – Auszüge aus Grundstücksverkäufen und Jahresberichten der Gemeinde
Kauf- und Abtretungsverträge und dokumentierten Leistungen an die Gemeinde (Spanndienste) nebst Katasterbüchern und Jahresberichten zur Kassenlage der Gemeinde ab Mitte bis Ende des 18. Jahrhunderts
Hinweis: Im Interesse der Authentizität haben wir die Texte in Faksimile widergegeben. Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten sind dem Alter der Vorlagen geschuldet.
Externe Museums-Impressionen aus Geschichte und Technik
Ein kleiner Bilder-Querschnitt aus Museen im In- und Ausland
Historische Aufzeichnungen zur Tropfsteinhöhle von Kittelsthal
Folgend mehrere hochinteressante Ausführungen über die Kittelsthaler Höhlenforschung zu DDR-Zeiten. Herzlichen Dank für die Bereitstellung des Text- und Bildmaterials an Herrn Klaus Schöllhorn, Preetz bei Kiel.
An dieser Stelle sei auch Frank Baumann aus Kittelsthal gewürdigt, der sich seinerzeit und ebenfalls mit außerordentlichem Engagement für die Höhlenforschung und die kulturelle Entwicklung seiner Heimatgemeinde verdient gemacht hat.
An dieser Stelle sei auch Frank Baumann aus Kittelsthal gewürdigt, der sich seinerzeit und ebenfalls mit außerordentlichem Engagement für die Höhlenforschung und die kulturelle Entwicklung seiner Heimatgemeinde verdient gemacht hat.
Ortschronik – Nachrichten und Erfahrungen USA Anno 1806
Ein anonymer Deutscher, ein Rheinländer, beschreibt seine Eindrücke von der Neuen Welt und gibt interessante und wohl auch ungefilterte Einblicke in die Gesellschaft, Wirtschaft und Wirtschaft des damals noch kleinen aber aufstrebenden Landes sowie die politischen Gegebenheiten in das Amerika der damaligen Zeit.
Auch der bekannte Ruhlaer Geograph und Weltreisende, Dr. Alexander Ziegler, hat eine “Reise durch Nordamerika und Westindien mit besonderer Berücksichtigung des deutschen Elementes…” verfaßt, die hier auf unserer Website zu lesen ist.
Auch der bekannte Ruhlaer Geograph und Weltreisende, Dr. Alexander Ziegler, hat eine “Reise durch Nordamerika und Westindien mit besonderer Berücksichtigung des deutschen Elementes…” verfaßt, die hier auf unserer Website zu lesen ist.
Bedeutende Ruhlaer – Dr. Alexander Ziegler

Über den Ruhlaer Weltreisenden, Geographen und Schriftsteller Dr. Alexander Ziegler
Dem Förderer und Ehrenbürger unserer Heimatstadt Ruhla
Wetterchronik Otfried Blumenstein – Über die Meteorologie und Mythologie
In der Vergangenheit hat es bekanntlich viele Unklarheiten und Mutmaßungen über das Wetter und die damit verbundenen Erscheinungen gegeben. Hier auch eine kleine historische Kostprobe aus dem Jahre 1941 über den seinerzeit vorherrschenden Aberglauben und ein über einhundert Jahre zuvor erschienenes Werk von 1835 des eher aus dem Bereich der deutschen Volksmärchen bekannten Jacob Grimm – die Otfried Blumenstein sicher gut gefallen hätten.
500 Jahre Reformation und Bauernkrieg
Vor nunmehr über 500 Jahren, am 18. April 1521 stand Martin Luther in Worms vor Kaiser und Reich … und auf der Wartburg ging es ab 5. Mai gleichen Jahres dann weiter.
Aus diesem Anlaß – und weil sie so eng mit Luther, dem Bauernkrieg und der unmittelbaren Geschichte unserer Heimat verbunden ist – geben wir folgend dem historisch interessierten Besucher einige faksimilierte historische Abrisse zur Geschichte der Reformation als Lektüre.
Damit verbunden sei auch ein Abriß zur seinerzeitigen gesellschaftlichen Situation und der Kirche dargestellt.
Diese hier aufgeführten Schriften geben jedoch keinerlei aktuelle Wertung, ganz gleich welcher Art, sondern spiegeln auschließlich den Zeitgeist und die seinerzeitigen Auffassungen ihrer Autoren wieder.
Aus diesem Anlaß – und weil sie so eng mit Luther, dem Bauernkrieg und der unmittelbaren Geschichte unserer Heimat verbunden ist – geben wir folgend dem historisch interessierten Besucher einige faksimilierte historische Abrisse zur Geschichte der Reformation als Lektüre.
Damit verbunden sei auch ein Abriß zur seinerzeitigen gesellschaftlichen Situation und der Kirche dargestellt.
Diese hier aufgeführten Schriften geben jedoch keinerlei aktuelle Wertung, ganz gleich welcher Art, sondern spiegeln auschließlich den Zeitgeist und die seinerzeitigen Auffassungen ihrer Autoren wieder.
Geschützte Bereiche – Grundsätzliches / Rechtliches
“Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten!”
– Von August Bebel um 1900 und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, 1995 –
– Von August Bebel um 1900 und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, 1995 –
Rechtliche Informationen zu historischen Druckwerken, Schriften und Fotos auf dieser Site, speziell aus der Zeit 1933 – 1990 sowie zugriffsgeschütztem Inhalt
Dem geneigten Besucher aus gegebenem Anlaß:
Die auf dieser, Ihnen vorliegenden Website, reproduzierten Schriften und Grafiken, die zum Teil auch aus der Zeit des Nationalsozialismus in den Jahren 1933 – 1945 sowie der Sowjetischen Besatzungszone, 1945 – 1949, resp. der Deutschen Demokratischen Republik, 1949 – 1990 stammen, dienen ausschließlich zu Informationszwecken im Sinne einer Berichterstattung des Zeitgeschehens oder/und der Geschichte – konform mit der aktuellen Fassung des § 86, Absatz 4 des StGB. Sämtliche Bilder, Texte und Grafiken dürfen nicht entgegen diesem Hinweis Verwendung finden. Nach der sogenannten Sozialadäquanz-Klausel in § 86a Absatz 3 in Verbindung mit § 86 Absatz 4 StGB greift der Tatbestand der “Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates” nicht, wenn diese Veröffentlichung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Vor dem Hintergrund des o.g. Zeitgeschehens ist es aber unvermeidbar, daß auf diversen Faksimilien – es betrifft hier Druckerzeugnisse und Fotografien aus der einschlägigen Presse – auch eingebettete Symbole und Grafiken gezeigt werden, die untrennbar mit den damaligen partei- und staatlichen Hoheitsträgern und ihrer angeschlossenen Organisationen verbunden waren. Gleiches betrifft die Widergabe von Texten – z.B. Artikel aus Presseerzeugnissen und/oder chronologischen Aufzeichnungen. Ohne Kenntnis der Vorgänge in den damaligen Zeiten ist eine Einsicht oder/und ein Verständnis in viele heutige und mögliche künftige politische und wirtschaftliche Gegebenheiten, Abläufe und Prozesse nur schwer, wenn gar überhaupt nicht möglich. In der heutigen Zeit fällt es zunehmend schwerer, aus der Fülle der verfügbaren Infomationsquellen, wirklich korrekte und objektiv zutreffende Sachverhalte zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, soweit möglich und aufwandstechnisch vertretbar, ausschließlich auf Dokumente und Vorlagen zurückzugreifen bzw. Quellen zu verwenden, deren historische Originalität, Authentizität und Seriösität außer Zweifel steht.
Die Intention der vorliegenden Website – siehe auch die hier veröffentlichte Satzung des Vereins Arche Nova Ruhla e.V. – liegt neben der kritischen Bewahrung von kulturhistorischem Schrift- und Gedankengut auch darin, daß die lt. StGB verbotenen Organisationen und/oder die von ihnen verfolgten militaristischen und/oder antidemokratischen Bestrebungen erkannt werden. Dies beabsichtigt jedoch in keinster Weise, daß die von diesen Organisationen ausgehenden, verfassungsfeindlichen Bestrebungen (eben die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) aufgrund der Präsenz eben dieser Bild- und Schriftmaterialien geduldet oder akzeptiert würden. Im übrigen unterstützt die vorliegende Website keinerlei aktuelle Partei- oder wie auch immer geartete politische Gruppenpolitik. Eine Unkenntlichmachung, z.B. Verpixelung oder Schwärzung bzw. Umschreibung von bildlichen Darstellungen, Texten oder auch Teilen derselbigen wäre selbstverständlich möglich; dies erachten wir allerdings aus den o.g. Gründen als wenig zielführend und und zudem kontraproduktiv.
Dem interessierten Leser sei in diesem Zusammenhang auch die auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlichte Schrift: “Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen” – § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung; Verfasser: Regierungsdirektor Dr. Roman Trips-Hebert, Aktenzeichen: WD 7-3010-105/21, vom 10.11.2021 empfohlen. Ferner eine ausführliche Schrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Thema Rechtsextremismus und verbotene Organisationen.
Ferner: Die auf dem Webspace dieser Site veröffentlichten Medien bzw. Unterseiten sind nicht vollumfänglich zur uneingeschränkten Veröffentlichung bestimmt und sind daher z.T. mit Paßwort- und zusätzlich mit elektronischem Recherche- und Kopierschutz versehen. Sofern ein nicht autorisierter Benutzer unserer Website auf diesen Inhalt zugreifen möchte, kann ihm ggf. ein personengebundener und zeitlich befristeter Zugang in Form eines Paßwortes bereitgestellt werden. Dieser personengebundene Zugang ist auf einzelne Unterseiten oder inkludierte Teilbereiche beschränkt und läuft nach der erstmaligen Legitimierung bzw. Anmeldung durch den Nutzer auf der jeweiligen Unterseite nach einem Zeitraum von i.d.R. 720 Stunden (= 30 Tage) ab. Eine unter Umgehung dieser Maßnahmen vorgenommene Vervielfältigung und Weitergabe, auch in Teilen, ist nach geltender Rechtslage unzulässig; selbiges betrifft auch die Weitergabe von Paßwörtern an Dritte ohne Zustimmung des Vorstandes des Arche Nova Ruhla e.V. Nicht autorisierte Versuche, sich den geschützten Inhalt zugänglich zu machen (sog. ‘elektronischer Hausfriedensbruch’ oder auch ‘Hacking’) stellen im übrigen nach geltender Rechtsprechung eine Straftat dar!
Eine Rechtsverfolgung bleibt vorbehalten.
Grundlegende und weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den öffentlich zugänglichen Publikationen, wie z.B. des Deutschen Bundestages: Die Strafbarkeit des “Hackings” – Rechtslage im internationalen Vergleich oder auch in der Wikipedia zum Thema “Ausspähen von Daten“.
Für sachdienliche Hinweise sind wir jederzeit dankbar!
Der Vorstand des Arche Nova Ruhla e.V.
Die auf dieser, Ihnen vorliegenden Website, reproduzierten Schriften und Grafiken, die zum Teil auch aus der Zeit des Nationalsozialismus in den Jahren 1933 – 1945 sowie der Sowjetischen Besatzungszone, 1945 – 1949, resp. der Deutschen Demokratischen Republik, 1949 – 1990 stammen, dienen ausschließlich zu Informationszwecken im Sinne einer Berichterstattung des Zeitgeschehens oder/und der Geschichte – konform mit der aktuellen Fassung des § 86, Absatz 4 des StGB. Sämtliche Bilder, Texte und Grafiken dürfen nicht entgegen diesem Hinweis Verwendung finden. Nach der sogenannten Sozialadäquanz-Klausel in § 86a Absatz 3 in Verbindung mit § 86 Absatz 4 StGB greift der Tatbestand der “Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates” nicht, wenn diese Veröffentlichung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Vor dem Hintergrund des o.g. Zeitgeschehens ist es aber unvermeidbar, daß auf diversen Faksimilien – es betrifft hier Druckerzeugnisse und Fotografien aus der einschlägigen Presse – auch eingebettete Symbole und Grafiken gezeigt werden, die untrennbar mit den damaligen partei- und staatlichen Hoheitsträgern und ihrer angeschlossenen Organisationen verbunden waren. Gleiches betrifft die Widergabe von Texten – z.B. Artikel aus Presseerzeugnissen und/oder chronologischen Aufzeichnungen. Ohne Kenntnis der Vorgänge in den damaligen Zeiten ist eine Einsicht oder/und ein Verständnis in viele heutige und mögliche künftige politische und wirtschaftliche Gegebenheiten, Abläufe und Prozesse nur schwer, wenn gar überhaupt nicht möglich. In der heutigen Zeit fällt es zunehmend schwerer, aus der Fülle der verfügbaren Infomationsquellen, wirklich korrekte und objektiv zutreffende Sachverhalte zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, soweit möglich und aufwandstechnisch vertretbar, ausschließlich auf Dokumente und Vorlagen zurückzugreifen bzw. Quellen zu verwenden, deren historische Originalität, Authentizität und Seriösität außer Zweifel steht.
Die Intention der vorliegenden Website – siehe auch die hier veröffentlichte Satzung des Vereins Arche Nova Ruhla e.V. – liegt neben der kritischen Bewahrung von kulturhistorischem Schrift- und Gedankengut auch darin, daß die lt. StGB verbotenen Organisationen und/oder die von ihnen verfolgten militaristischen und/oder antidemokratischen Bestrebungen erkannt werden. Dies beabsichtigt jedoch in keinster Weise, daß die von diesen Organisationen ausgehenden, verfassungsfeindlichen Bestrebungen (eben die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) aufgrund der Präsenz eben dieser Bild- und Schriftmaterialien geduldet oder akzeptiert würden. Im übrigen unterstützt die vorliegende Website keinerlei aktuelle Partei- oder wie auch immer geartete politische Gruppenpolitik. Eine Unkenntlichmachung, z.B. Verpixelung oder Schwärzung bzw. Umschreibung von bildlichen Darstellungen, Texten oder auch Teilen derselbigen wäre selbstverständlich möglich; dies erachten wir allerdings aus den o.g. Gründen als wenig zielführend und und zudem kontraproduktiv.
Dem interessierten Leser sei in diesem Zusammenhang auch die auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlichte Schrift: “Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen” – § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung; Verfasser: Regierungsdirektor Dr. Roman Trips-Hebert, Aktenzeichen: WD 7-3010-105/21, vom 10.11.2021 empfohlen. Ferner eine ausführliche Schrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Thema Rechtsextremismus und verbotene Organisationen.
Ferner: Die auf dem Webspace dieser Site veröffentlichten Medien bzw. Unterseiten sind nicht vollumfänglich zur uneingeschränkten Veröffentlichung bestimmt und sind daher z.T. mit Paßwort- und zusätzlich mit elektronischem Recherche- und Kopierschutz versehen. Sofern ein nicht autorisierter Benutzer unserer Website auf diesen Inhalt zugreifen möchte, kann ihm ggf. ein personengebundener und zeitlich befristeter Zugang in Form eines Paßwortes bereitgestellt werden. Dieser personengebundene Zugang ist auf einzelne Unterseiten oder inkludierte Teilbereiche beschränkt und läuft nach der erstmaligen Legitimierung bzw. Anmeldung durch den Nutzer auf der jeweiligen Unterseite nach einem Zeitraum von i.d.R. 720 Stunden (= 30 Tage) ab. Eine unter Umgehung dieser Maßnahmen vorgenommene Vervielfältigung und Weitergabe, auch in Teilen, ist nach geltender Rechtslage unzulässig; selbiges betrifft auch die Weitergabe von Paßwörtern an Dritte ohne Zustimmung des Vorstandes des Arche Nova Ruhla e.V. Nicht autorisierte Versuche, sich den geschützten Inhalt zugänglich zu machen (sog. ‘elektronischer Hausfriedensbruch’ oder auch ‘Hacking’) stellen im übrigen nach geltender Rechtsprechung eine Straftat dar!
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Der Vorstand des Arche Nova Ruhla e.V.
Bibliographie – Ruhla und Umgebung aus den 50ern
Eine Broschüre über die Ruhl und ein Wanderführer, zu Anfang und Ende der Fünfziger Jahre über unsere Heimatstadt und Umgebung 🙂
Ruhlaer Uhrenmuseum – Kurzübersicht und Impressionen
Ja, dieses Museum ist von etwas jüngerem Datum – und hat u.a. als Exponat eine der weltweit ersten “Digitaluhren” und die erste und einzige (natürlich hochgeheime) Atomuhr der DDR. 😉 Weltniveau eben 😉
Apropos, “Weltniveau”: Hier kann man – neben anderen Museen – das wirklich wahre Weltniveau besichtigen (nun ja, wie es unsere größte DDR der Welt so gerne gehabt hätte …)
Apropos, “Weltniveau”: Hier kann man – neben anderen Museen – das wirklich wahre Weltniveau besichtigen (nun ja, wie es unsere größte DDR der Welt so gerne gehabt hätte …)
Aus früheren Zeiten sind glücklicherweise auch viele originale Dokumente und Zeitzeugen erhalten geblieben. Eine kleine, aufgrund der schieren Größe des Fundus nur ansatzweise, Übersicht zu den Firmen Gebr. Thiel GmbH Ruhla und der späteren VEB Uhrenwerke Ruhla, resp. Kombinat VEB Mikroelektronik, haben wir hier freibleibend für die Nachwelt zur Ansicht gebracht.
Ortschronik – Gebr. Thiel und Uhrenwerke Ruhla – Eine Produktpalette
Vergangenes für Gegenwart und Zukunft sichtbar machen und bewahren!
Hier dem geneigten Leser und Interessenten eine Zusammenstellung aus der breit gefächerten Produktionspalette der damaligen Firma Gebr. Thiel GmbH und der VEB Uhrenwerke in Ruhla.
Hier dem geneigten Leser und Interessenten eine Zusammenstellung aus der breit gefächerten Produktionspalette der damaligen Firma Gebr. Thiel GmbH und der VEB Uhrenwerke in Ruhla.
Vermischtes – Über 230 Jahre Französische Revolution
Die hier faksimilierte, bibliophile Rarität stammt vom Herbst 1789 (!) und ist ein äußerst seltenes Zeitzeugen-Exemplar in deutscher Sprache.
Die Bürger Robespierre, Marat, Hébert, St. Just und Spießgesellen kamen erst einige Jahre später zur Geltung!
Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten sind altersbedingt; wir bitten daher, uns dies nachzusehen.
Die Bürger Robespierre, Marat, Hébert, St. Just und Spießgesellen kamen erst einige Jahre später zur Geltung!
Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten sind altersbedingt; wir bitten daher, uns dies nachzusehen.
Autor: Joseph Marius v. Babo, 1789
Ortschronik – Die fahrzeugelektrische Industrie / Kombinat Fahrzeugelektrik Ruhla
Vergangenes für Gegenwart und Zukunft sichtbar machen und bewahren!
– Die ehemalige fahrzeugelektrische Industrie in der DDR, das spätere Kombinat VEB Fahrzeugelektrik Ruhla –
– Die ehemalige fahrzeugelektrische Industrie in der DDR, das spätere Kombinat VEB Fahrzeugelektrik Ruhla –
Zum Geleit:
Ruhla hatte in den 1980er Jahren mehr Industriearbeitsplätze als Einwohner, war Sitz zweier Kombinatsstammbetriebe und ein Schwerpunkt der Uhren-, Maschinen- und Elektroindustrie der DDR.
An dieser Stelle wird die ehemalige fahrzeugelektrische Industrie, das spätere Kombinat VEB Fahrzeugelektrik Ruhla (von den Rühlern auch “Klippen” genannt) behandelt.
Anmerkung: Die teilweise sehr deutliche politische Haltung und ‘klassenkämpferische’ Stil der Autoren entsprach dem damaligem Zeitgeist; bedeutet jedoch keinerlei Wertung oder Parteinahme seitens des Arche Nova Ruhla e.V. und ist im historischen Kontext der seinerzeitigen Veröffentlichungen zu sehen.
Im Interesse der Authentizität haben wir den Text in Faksimile wiedergegeben. Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten bitten wir daher, uns nachzuseh
Ruhla hatte in den 1980er Jahren mehr Industriearbeitsplätze als Einwohner, war Sitz zweier Kombinatsstammbetriebe und ein Schwerpunkt der Uhren-, Maschinen- und Elektroindustrie der DDR.
An dieser Stelle wird die ehemalige fahrzeugelektrische Industrie, das spätere Kombinat VEB Fahrzeugelektrik Ruhla (von den Rühlern auch “Klippen” genannt) behandelt.
Anmerkung: Die teilweise sehr deutliche politische Haltung und ‘klassenkämpferische’ Stil der Autoren entsprach dem damaligem Zeitgeist; bedeutet jedoch keinerlei Wertung oder Parteinahme seitens des Arche Nova Ruhla e.V. und ist im historischen Kontext der seinerzeitigen Veröffentlichungen zu sehen.
Im Interesse der Authentizität haben wir den Text in Faksimile wiedergegeben. Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten bitten wir daher, uns nachzuseh
Webcontent – Zugänglichkeit und Barrierefreiheit
Zugänglichkeit des Contents und seine Barrierefreiheit
Aus gegebenem Anlaß:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat am 27. Juni 2025 in Kraft. Der Geltungsbereich betrifft grundsätzlich alle privaten Wirtschaftsakteure (juristische Personen), worunter auch Vereine fallen. Bietet ein Verein kostenpflichtige Leistungen oder Funktionen an, die Verbraucher zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags anregen sollen, fällt er in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Unabhängig von den auf der Webseite angebotenen Dienstleistungen oder Produkten, sind Kleinunternehmen und Vereine mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2.000.000,– Euro vom BFSG ausgenommen. Dabei zählen Vollzeitbeschäftigte als ganze Einheit, Teilzeitbeschäftigte anteilig und ehrenamtliche Mitarbeiter überhaupt nicht.
Ferner fallen Vereine, die ihre Webseite nur zur Information und/oder zur Beantragung einer Mitgliedschaft gemäß geltender Satzung nutzen, nicht unter die Verpflichtungen des BFSG. Aufgrund des Charakters des vorliegenden Webpräsenz (sie versteht sich primär als ein Medium zur Wissensvermittlung nebst Erhaltung und Bewahrung lokalen Kulturgutes im Sinne eines Archivs und beinhaltet vorzugsweise Reproduktionen von Objekten aus musealen Sammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können; z.B. aufgrund einer Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen der Authentizität eben dieser Reproduktionen; z.B. farblicher Kontrast, Darstellungsqualität oder der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Objekten einfach extrahiert und in, mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible, Inhalte umgewandelt werden könnte; z.B. Dokumentenkopien mit Sütterlin- oder Frakturschriften).
Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, die auf Satzungsvorgaben basiert, gilt nicht als Verbrauchervertrag und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich des BFSG.
Oben genannte Ausschlußkriterien treffen zweifelsfrei auf den Geschäftsumfang – siehe auch die Satzung – des Vereins Arche Nova Ruhla e.V. zu.
Bei fachspezifischen Fragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Impressum.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat am 27. Juni 2025 in Kraft. Der Geltungsbereich betrifft grundsätzlich alle privaten Wirtschaftsakteure (juristische Personen), worunter auch Vereine fallen. Bietet ein Verein kostenpflichtige Leistungen oder Funktionen an, die Verbraucher zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags anregen sollen, fällt er in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Unabhängig von den auf der Webseite angebotenen Dienstleistungen oder Produkten, sind Kleinunternehmen und Vereine mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2.000.000,– Euro vom BFSG ausgenommen. Dabei zählen Vollzeitbeschäftigte als ganze Einheit, Teilzeitbeschäftigte anteilig und ehrenamtliche Mitarbeiter überhaupt nicht.
Ferner fallen Vereine, die ihre Webseite nur zur Information und/oder zur Beantragung einer Mitgliedschaft gemäß geltender Satzung nutzen, nicht unter die Verpflichtungen des BFSG. Aufgrund des Charakters des vorliegenden Webpräsenz (sie versteht sich primär als ein Medium zur Wissensvermittlung nebst Erhaltung und Bewahrung lokalen Kulturgutes im Sinne eines Archivs und beinhaltet vorzugsweise Reproduktionen von Objekten aus musealen Sammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können; z.B. aufgrund einer Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen der Authentizität eben dieser Reproduktionen; z.B. farblicher Kontrast, Darstellungsqualität oder der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Objekten einfach extrahiert und in, mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible, Inhalte umgewandelt werden könnte; z.B. Dokumentenkopien mit Sütterlin- oder Frakturschriften).
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Bedeutende Ruhlaer – Friedrich Lux

Friedrich Lux
Über den bekanntesten Komponisten und Ehrenbürger unserer Heimatstadt
Bedeutende Ruhlaer – Johann A. Stumpff

Johann Andreas Stumpff
Klavierbauer, Königlich Britischer Harfenmacher, Verehrer Mozarts und Schillers.
Freund Goethes, Förderer Ludwig van Beethovens, Carl Maria von Webers und Ludwig Storchs.
Bedeutende Ruhlaer – Unser Heimatdichter Ludwig Storch

Ruhlaer Heimatdichter Ludwig Storch
Thüringischer Schriftsteller und Demokrat, 1848er
Zu einem Querschnitt bzw. einer Auswahl seiner Werke