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Gemeinde Kittelsthal Ortschronik
Die Ortschronik von Kittelsthal
Hinweis: Leider liegen uns derzeit nur sehr wenige Originaldokumente und Angaben zur Quellenlage vor. Ein Großteil besteht aus Abschriften, teilweise aus den Chroniken von Ruhla und/oder Thal, welche derzeit zusammengefaßt, verdatet und anschließend veröffentlicht werden. Für sachdienliche Hinweise sind wir selbstverständlich jederzeit dankbar.
Ortschronik – MEWA zum 20. DDR-Jubiläum
Ein Statusbericht der MEWA ( = Metallwaren ) zur Vorbereitung des 20. Jahrestages der DDR im Jahre 1969. Wohltuend erscheint hier, daß der allgegenwärtigen SED und ihrer Vasallen nur ansatzweise gehuldigt und ihre “führende” Rolle nur zu erahnen ist.
Ein mehr als deutlicher Kontrast aus ungefähr der gleichen Entstehungszeit des MEWA-Berichtes, zeigt eine ‘realsozialistische’ Hommage an die Uhrenwerke Ruhla und sei für den geneigten Leser hier aufgezeigt. Hier, also laut dieser Beschreibung, ging offenbar reinweg nichts, aber auch gar nichts ohne die “immer recht habende” Partei der Arbeiterklasse! Nun ja, das war eben auch der Zeitgeist!
Zur Seite des Vorgängerbetriebes, der Firma Thiel & Bardenheuer GmbH.
Ortschronik – Die kleinere metallverarbeitende Industrie – Fa. Kaspar Hess
Vergangenes für Gegenwart und Zukunft sichtbar machen und bewahren!
Zum Geleit:
In Ruhla waren in der Vergangenheit neben zwei Kombinatsstammbetrieben auch mehrere kleinere, vorzugsweise metallverarbeitende Unternehmen ansässig.
Diese Seite ist der Firma Kaspar Hess Metallwaren GmbH, späterem VEB MEWA, gewidmet.
Im Interesse der Authentizität haben wir die Vorlagen z.T. in Faksimile wiedergegeben. Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten bitten wir, uns nachzusehen. Die teilweise schlechte Qualität der Bilder ist dem Zustand und dem Alter der Originalvorlagen geschuldet.
In Ruhla waren in der Vergangenheit neben zwei Kombinatsstammbetrieben auch mehrere kleinere, vorzugsweise metallverarbeitende Unternehmen ansässig.
Diese Seite ist der Firma Kaspar Hess Metallwaren GmbH, späterem VEB MEWA, gewidmet.
Im Interesse der Authentizität haben wir die Vorlagen z.T. in Faksimile wiedergegeben. Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten bitten wir, uns nachzusehen. Die teilweise schlechte Qualität der Bilder ist dem Zustand und dem Alter der Originalvorlagen geschuldet.
Gemeinde Kittelsthal – Auszüge aus Grundstücksverkäufen und Jahresberichten der Gemeinde
Kauf- und Abtretungsverträge und dokumentierten Leistungen an die Gemeinde (Spanndienste) nebst Katasterbüchern und Jahresberichten zur Kassenlage der Gemeinde ab Mitte bis Ende des 18. Jahrhunderts
Hinweis: Im Interesse der Authentizität haben wir die Texte in Faksimile widergegeben. Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten sind dem Alter der Vorlagen geschuldet.
Webcontent – Zugänglichkeit und Barrierefreiheit
Zugänglichkeit des Contents und seine Barrierefreiheit
Aus gegebenem Anlaß:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat am 27. Juni 2025 in Kraft. Der Geltungsbereich betrifft grundsätzlich alle privaten Wirtschaftsakteure (juristische Personen), worunter auch Vereine fallen. Bietet ein Verein kostenpflichtige Leistungen oder Funktionen an, die Verbraucher zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags anregen sollen, fällt er in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Unabhängig von den auf der Webseite angebotenen Dienstleistungen oder Produkten, sind Kleinunternehmen und Vereine mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2.000.000,– Euro vom BFSG ausgenommen. Dabei zählen Vollzeitbeschäftigte als ganze Einheit, Teilzeitbeschäftigte anteilig und ehrenamtliche Mitarbeiter überhaupt nicht.
Ferner fallen Vereine, die ihre Webseite nur zur Information und/oder zur Beantragung einer Mitgliedschaft gemäß geltender Satzung nutzen, nicht unter die Verpflichtungen des BFSG. Aufgrund des Charakters des vorliegenden Webpräsenz (sie versteht sich primär als ein Medium zur Wissensvermittlung nebst Erhaltung und Bewahrung lokalen Kulturgutes im Sinne eines Archivs und beinhaltet vorzugsweise Reproduktionen von Objekten aus musealen Sammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können; z.B. aufgrund einer Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen der Authentizität eben dieser Reproduktionen; z.B. farblicher Kontrast, Darstellungsqualität oder der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Objekten einfach extrahiert und in, mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible, Inhalte umgewandelt werden könnte; z.B. Dokumentenkopien mit Sütterlin- oder Frakturschriften).
Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, die auf Satzungsvorgaben basiert, gilt nicht als Verbrauchervertrag und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich des BFSG.
Oben genannte Ausschlußkriterien treffen zweifelsfrei auf den Geschäftsumfang – siehe auch die Satzung – des Vereins Arche Nova Ruhla e.V. zu.
Bei fachspezifischen Fragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Impressum.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat am 27. Juni 2025 in Kraft. Der Geltungsbereich betrifft grundsätzlich alle privaten Wirtschaftsakteure (juristische Personen), worunter auch Vereine fallen. Bietet ein Verein kostenpflichtige Leistungen oder Funktionen an, die Verbraucher zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags anregen sollen, fällt er in den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Unabhängig von den auf der Webseite angebotenen Dienstleistungen oder Produkten, sind Kleinunternehmen und Vereine mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2.000.000,– Euro vom BFSG ausgenommen. Dabei zählen Vollzeitbeschäftigte als ganze Einheit, Teilzeitbeschäftigte anteilig und ehrenamtliche Mitarbeiter überhaupt nicht.
Ferner fallen Vereine, die ihre Webseite nur zur Information und/oder zur Beantragung einer Mitgliedschaft gemäß geltender Satzung nutzen, nicht unter die Verpflichtungen des BFSG. Aufgrund des Charakters des vorliegenden Webpräsenz (sie versteht sich primär als ein Medium zur Wissensvermittlung nebst Erhaltung und Bewahrung lokalen Kulturgutes im Sinne eines Archivs und beinhaltet vorzugsweise Reproduktionen von Objekten aus musealen Sammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können; z.B. aufgrund einer Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen der Authentizität eben dieser Reproduktionen; z.B. farblicher Kontrast, Darstellungsqualität oder der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Objekten einfach extrahiert und in, mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible, Inhalte umgewandelt werden könnte; z.B. Dokumentenkopien mit Sütterlin- oder Frakturschriften).
Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, die auf Satzungsvorgaben basiert, gilt nicht als Verbrauchervertrag und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich des BFSG.
Oben genannte Ausschlußkriterien treffen zweifelsfrei auf den Geschäftsumfang – siehe auch die Satzung – des Vereins Arche Nova Ruhla e.V. zu.
Bei fachspezifischen Fragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Impressum.
Ortschronik – Zur Industrieroute Ruhla
Vergangenes für Gegenwart und Zukunft sichtbar machen und bewahren!
An insgesamt zwanzig Standorten auf drei verschiedenen Routen kann man die Industriegeschichte der Stadt in und mit ihren Ortsteilen erleben.
Einfach auf die untenstehende Auswahl klicken und die gewünschten Reiter auswählen. Alle Angaben und Texte sind freibleibend.
Einfach auf die untenstehende Auswahl klicken und die gewünschten Reiter auswählen. Alle Angaben und Texte sind freibleibend.
Gemeinde Thal – Diverse Karten und Rechnungen
Diverse historische Karten und Rechnungen Mitte – ab Mitte des 18. Jahrhunderts
Hinweis: Im Interesse der Authentizität haben wir die Texte im Faksimile widergegeben. Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten sind dem Alter der Vorlagen geschuldet.
Aus unseren forstlichen Archiven
Eine Sammlung von repräsentativen historischen Akten und Unterlagen aus forstlichen Archiven.
Im Interesse der Authentizität haben wir die Texte, soweit möglich, in Faksimile widergegeben. Etwaige, altersbedingte Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten bitten wir daher, uns nachzusehen.
Im Interesse der Authentizität haben wir die Texte, soweit möglich, in Faksimile widergegeben. Etwaige, altersbedingte Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten bitten wir daher, uns nachzusehen.
Gemeinde Thal – Einwohnerverzeichnisse, Grundstückssachen, Darlehensverträge
Die Vorlagen sind teilweise sehr umfangreich und können ggf. einige Zeit für das Laden in Anspruch nehmen!
Hinweis: Im Interesse der Authentizität haben wir die Texte in Faksimile widergegeben. Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten sind dem Alter der Vorlagen geschuldet.
Geschützte Bereiche – Grundsätzliches / Rechtliches
“Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten!”
– Von August Bebel um 1900 und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, 1995 –
– Von August Bebel um 1900 und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, 1995 –
Rechtliche Informationen zu historischen Druckwerken, Schriften und Fotos auf dieser Site, speziell aus der Zeit 1933 – 1990 sowie zugriffsgeschütztem Inhalt
Dem geneigten Besucher aus gegebenem Anlaß:
Die auf dieser, Ihnen vorliegenden Website, reproduzierten Schriften und Grafiken, die zum Teil auch aus der Zeit des Nationalsozialismus in den Jahren 1933 – 1945 sowie der Sowjetischen Besatzungszone, 1945 – 1949, resp. der Deutschen Demokratischen Republik, 1949 – 1990 stammen, dienen ausschließlich zu Informationszwecken im Sinne einer Berichterstattung des Zeitgeschehens oder/und der Geschichte – konform mit der aktuellen Fassung des § 86, Absatz 4 des StGB. Sämtliche Bilder, Texte und Grafiken dürfen nicht entgegen diesem Hinweis Verwendung finden. Nach der sogenannten Sozialadäquanz-Klausel in § 86a Absatz 3 in Verbindung mit § 86 Absatz 4 StGB greift der Tatbestand der “Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates” nicht, wenn diese Veröffentlichung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Vor dem Hintergrund des o.g. Zeitgeschehens ist es aber unvermeidbar, daß auf diversen Faksimilien – es betrifft hier Druckerzeugnisse und Fotografien aus der einschlägigen Presse – auch eingebettete Symbole und Grafiken gezeigt werden, die untrennbar mit den damaligen partei- und staatlichen Hoheitsträgern und ihrer angeschlossenen Organisationen verbunden waren. Gleiches betrifft die Widergabe von Texten – z.B. Artikel aus Presseerzeugnissen und/oder chronologischen Aufzeichnungen. Ohne Kenntnis der Vorgänge in den damaligen Zeiten ist eine Einsicht oder/und ein Verständnis in viele heutige und mögliche künftige politische und wirtschaftliche Gegebenheiten, Abläufe und Prozesse nur schwer, wenn gar überhaupt nicht möglich. In der heutigen Zeit fällt es zunehmend schwerer, aus der Fülle der verfügbaren Infomationsquellen, wirklich korrekte und objektiv zutreffende Sachverhalte zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, soweit möglich und aufwandstechnisch vertretbar, ausschließlich auf Dokumente und Vorlagen zurückzugreifen bzw. Quellen zu verwenden, deren historische Originalität, Authentizität und Seriösität außer Zweifel steht.
Die Intention der vorliegenden Website – siehe auch die hier veröffentlichte Satzung des Vereins Arche Nova Ruhla e.V. – liegt neben der kritischen Bewahrung von kulturhistorischem Schrift- und Gedankengut auch darin, daß die lt. StGB verbotenen Organisationen und/oder die von ihnen verfolgten militaristischen und/oder antidemokratischen Bestrebungen erkannt werden. Dies beabsichtigt jedoch in keinster Weise, daß die von diesen Organisationen ausgehenden, verfassungsfeindlichen Bestrebungen (eben die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) aufgrund der Präsenz eben dieser Bild- und Schriftmaterialien geduldet oder akzeptiert würden. Im übrigen unterstützt die vorliegende Website keinerlei aktuelle Partei- oder wie auch immer geartete politische Gruppenpolitik. Eine Unkenntlichmachung, z.B. Verpixelung oder Schwärzung bzw. Umschreibung von bildlichen Darstellungen, Texten oder auch Teilen derselbigen wäre selbstverständlich möglich; dies erachten wir allerdings aus den o.g. Gründen als wenig zielführend und und zudem kontraproduktiv.
Dem interessierten Leser sei in diesem Zusammenhang auch die auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlichte Schrift: “Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen” – § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung; Verfasser: Regierungsdirektor Dr. Roman Trips-Hebert, Aktenzeichen: WD 7-3010-105/21, vom 10.11.2021 empfohlen. Ferner eine ausführliche Schrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Thema Rechtsextremismus und verbotene Organisationen.
Ferner: Die auf dem Webspace dieser Site veröffentlichten Medien bzw. Unterseiten sind nicht vollumfänglich zur uneingeschränkten Veröffentlichung bestimmt und sind daher z.T. mit Paßwort- und zusätzlich mit elektronischem Recherche- und Kopierschutz versehen. Sofern ein nicht autorisierter Benutzer unserer Website auf diesen Inhalt zugreifen möchte, kann ihm ggf. ein personengebundener und zeitlich befristeter Zugang in Form eines Paßwortes bereitgestellt werden. Dieser personengebundene Zugang ist auf einzelne Unterseiten oder inkludierte Teilbereiche beschränkt und läuft nach der erstmaligen Legitimierung bzw. Anmeldung durch den Nutzer auf der jeweiligen Unterseite nach einem Zeitraum von i.d.R. 720 Stunden (= 30 Tage) ab. Eine unter Umgehung dieser Maßnahmen vorgenommene Vervielfältigung und Weitergabe, auch in Teilen, ist nach geltender Rechtslage unzulässig; selbiges betrifft auch die Weitergabe von Paßwörtern an Dritte ohne Zustimmung des Vorstandes des Arche Nova Ruhla e.V. Nicht autorisierte Versuche, sich den geschützten Inhalt zugänglich zu machen (sog. ‘elektronischer Hausfriedensbruch’ oder auch ‘Hacking’) stellen im übrigen nach geltender Rechtsprechung eine Straftat dar!
Eine Rechtsverfolgung bleibt vorbehalten.
Grundlegende und weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den öffentlich zugänglichen Publikationen, wie z.B. des Deutschen Bundestages: Die Strafbarkeit des “Hackings” – Rechtslage im internationalen Vergleich oder auch in der Wikipedia zum Thema “Ausspähen von Daten“.
Für sachdienliche Hinweise sind wir jederzeit dankbar!
Der Vorstand des Arche Nova Ruhla e.V.
Die auf dieser, Ihnen vorliegenden Website, reproduzierten Schriften und Grafiken, die zum Teil auch aus der Zeit des Nationalsozialismus in den Jahren 1933 – 1945 sowie der Sowjetischen Besatzungszone, 1945 – 1949, resp. der Deutschen Demokratischen Republik, 1949 – 1990 stammen, dienen ausschließlich zu Informationszwecken im Sinne einer Berichterstattung des Zeitgeschehens oder/und der Geschichte – konform mit der aktuellen Fassung des § 86, Absatz 4 des StGB. Sämtliche Bilder, Texte und Grafiken dürfen nicht entgegen diesem Hinweis Verwendung finden. Nach der sogenannten Sozialadäquanz-Klausel in § 86a Absatz 3 in Verbindung mit § 86 Absatz 4 StGB greift der Tatbestand der “Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates” nicht, wenn diese Veröffentlichung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Vor dem Hintergrund des o.g. Zeitgeschehens ist es aber unvermeidbar, daß auf diversen Faksimilien – es betrifft hier Druckerzeugnisse und Fotografien aus der einschlägigen Presse – auch eingebettete Symbole und Grafiken gezeigt werden, die untrennbar mit den damaligen partei- und staatlichen Hoheitsträgern und ihrer angeschlossenen Organisationen verbunden waren. Gleiches betrifft die Widergabe von Texten – z.B. Artikel aus Presseerzeugnissen und/oder chronologischen Aufzeichnungen. Ohne Kenntnis der Vorgänge in den damaligen Zeiten ist eine Einsicht oder/und ein Verständnis in viele heutige und mögliche künftige politische und wirtschaftliche Gegebenheiten, Abläufe und Prozesse nur schwer, wenn gar überhaupt nicht möglich. In der heutigen Zeit fällt es zunehmend schwerer, aus der Fülle der verfügbaren Infomationsquellen, wirklich korrekte und objektiv zutreffende Sachverhalte zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, soweit möglich und aufwandstechnisch vertretbar, ausschließlich auf Dokumente und Vorlagen zurückzugreifen bzw. Quellen zu verwenden, deren historische Originalität, Authentizität und Seriösität außer Zweifel steht.
Die Intention der vorliegenden Website – siehe auch die hier veröffentlichte Satzung des Vereins Arche Nova Ruhla e.V. – liegt neben der kritischen Bewahrung von kulturhistorischem Schrift- und Gedankengut auch darin, daß die lt. StGB verbotenen Organisationen und/oder die von ihnen verfolgten militaristischen und/oder antidemokratischen Bestrebungen erkannt werden. Dies beabsichtigt jedoch in keinster Weise, daß die von diesen Organisationen ausgehenden, verfassungsfeindlichen Bestrebungen (eben die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) aufgrund der Präsenz eben dieser Bild- und Schriftmaterialien geduldet oder akzeptiert würden. Im übrigen unterstützt die vorliegende Website keinerlei aktuelle Partei- oder wie auch immer geartete politische Gruppenpolitik. Eine Unkenntlichmachung, z.B. Verpixelung oder Schwärzung bzw. Umschreibung von bildlichen Darstellungen, Texten oder auch Teilen derselbigen wäre selbstverständlich möglich; dies erachten wir allerdings aus den o.g. Gründen als wenig zielführend und und zudem kontraproduktiv.
Dem interessierten Leser sei in diesem Zusammenhang auch die auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlichte Schrift: “Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen” – § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung; Verfasser: Regierungsdirektor Dr. Roman Trips-Hebert, Aktenzeichen: WD 7-3010-105/21, vom 10.11.2021 empfohlen. Ferner eine ausführliche Schrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Thema Rechtsextremismus und verbotene Organisationen.
Ferner: Die auf dem Webspace dieser Site veröffentlichten Medien bzw. Unterseiten sind nicht vollumfänglich zur uneingeschränkten Veröffentlichung bestimmt und sind daher z.T. mit Paßwort- und zusätzlich mit elektronischem Recherche- und Kopierschutz versehen. Sofern ein nicht autorisierter Benutzer unserer Website auf diesen Inhalt zugreifen möchte, kann ihm ggf. ein personengebundener und zeitlich befristeter Zugang in Form eines Paßwortes bereitgestellt werden. Dieser personengebundene Zugang ist auf einzelne Unterseiten oder inkludierte Teilbereiche beschränkt und läuft nach der erstmaligen Legitimierung bzw. Anmeldung durch den Nutzer auf der jeweiligen Unterseite nach einem Zeitraum von i.d.R. 720 Stunden (= 30 Tage) ab. Eine unter Umgehung dieser Maßnahmen vorgenommene Vervielfältigung und Weitergabe, auch in Teilen, ist nach geltender Rechtslage unzulässig; selbiges betrifft auch die Weitergabe von Paßwörtern an Dritte ohne Zustimmung des Vorstandes des Arche Nova Ruhla e.V. Nicht autorisierte Versuche, sich den geschützten Inhalt zugänglich zu machen (sog. ‘elektronischer Hausfriedensbruch’ oder auch ‘Hacking’) stellen im übrigen nach geltender Rechtsprechung eine Straftat dar!
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Der Vorstand des Arche Nova Ruhla e.V.
Bedeutende Ruhlaer – Bruno Eppelin
Über und von dem Buchhändler Bruno Eppelin und seine Bücher
Zur freundlichen Beachtung: Die Qualität der hier reproduzierten Dokumente entspricht aufgrund ihres Alters und Erhaltungszustand nicht immer den heute üblichen Ansprüchen. Im Interesse der Wahrung der historischen Authentizität wurde aber auf eine Übertragung in heutige Schrift und Darstellung verzichtet.
Drogerie in alten Zeiten – und ihre Ratschläge
Vergangenes für Gegenwart und Zukunft sichtbar machen und bewahren!
Tips und Tricks und Werbung aus vergangenen Zeiten – aus der Ruhlaer Germania-Drogerie im Jahre 1902. Manches ist wohl auch heute noch empfehlenswert – so z.B. die Hinweise zu den Hausmittelchen und Heilpflanzen – und sollte auch nicht der Vergessenheit anheim fallen. Jeder Krämer lobte und lobt natürlich seine Ware und insofern ist es durchaus reizvoll zu lesen, was es damals in Eugen Herold’s Drogerie in der “Unteren Lindenstraße 12” so alles gab – und das natürlich in bester Qualität und billigsten Preisen…
Für Risiken und Nebenwirkungen einer Anwendung der hier beschriebenen Chemikalien und Wirkstoffe wird aus allerdings aus rechtlichen Gründen keine weiterführende Auskunft gegeben und eine Haftung, ganz gleich welcher Art, ist unsererseits ausgeschlossen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte zuvor an den Arzt oder Apotheker Ihres Vertrauens.
Für Risiken und Nebenwirkungen einer Anwendung der hier beschriebenen Chemikalien und Wirkstoffe wird aus allerdings aus rechtlichen Gründen keine weiterführende Auskunft gegeben und eine Haftung, ganz gleich welcher Art, ist unsererseits ausgeschlossen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte zuvor an den Arzt oder Apotheker Ihres Vertrauens.
Das Ruhlaer Apothekenmuseum – Historische Unterlagen und Zeitzeugen
In memoriam Werner Plath und an eine generationenübergreifende Rühler Institution.
Eine Bildergalerie nebst Auszügen aus dokumentarisch-historischen Zeitzeugen (Apothekerbücher, historische Rezepte, Gerätschaften,…)
Eine Bildergalerie nebst Auszügen aus dokumentarisch-historischen Zeitzeugen (Apothekerbücher, historische Rezepte, Gerätschaften,…)
Hier auch eine Übersicht über die Geschichte und den Werdegang der historischen Hirsch-Apotheke in Ruhla.
Nicht sehr entfernt von den Tätigkeiten und den Angeboten einer Apotheke sind die einer Drogerie. Herold’s Germania-Drogerie in Ruhla bot zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts seiner geschätzten Kundschaft auch so Einiges an.
Arche Nova Ruhla e.V. – Traditionen, Wissen und Erfahrungen bewahren
Geschichte und Entwicklung der Stadt Ruhla – Ihre Bürger, Wirtschaft und Kultur
Nicht die Asche bewahren sondern das Feuer weitertragen!
Der ARCHE NOVA RUHLA e.V.
eröffnet in einer Bildungs- und Begegnungsstätte den Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Senioren und anderen Teilnehmern die Möglichkeit, auf dem Fundament eigener praktischer Erfahrung und offengelegter Weltanschauung, eine lebenstüchtige, lebensbejahende, selbstbewusste und eigenverantwortliche Persönlichkeit sowie individuelle Gestaltungskompetenz in wichtigen gesellschaftlichen, ökologischen und sozialen Lebensfeldern im regionalem Umfeld mit Blick auf die europäische Kultur zu entwickeln.Ausgehend von den gesellschaftlichen Wirklichkeiten westlicher Industrienationen mit der dreifachen Entfremdung der Menschen – von der Natur, von den Mitmenschen und von sich selbst – und mit der erlebbaren Sinnkrise, dem Werteverfall bis in den Alltag sowie mit den unabsehbaren Auswirkungen auf die Mitwelt, schließen sich im ARCHE NOVA RUHLA e. V. interessierte Bürger aller Schichten zusammen, um in Ruhla eine außerschulische Bildungs- und Begegnungsstätte mit ganzheitlicher Prägung und modernen Pädagogikansätzen für lebensnahes Lernen und nachhaltige Entwicklung aufzubauen und zu betreiben.
Der ARCHE NOVA RUHLA e.V. eröffnet in einer Bildungs- und Begegnungsstätte den Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Senioren und anderen Teilnehmern die Möglichkeit, auf dem Fundament eigener praktischer Erfahrung und offengelegter Weltanschauung, eine lebenstüchtige, lebensbejahende, selbstbewusste und eigenverantwortliche Persönlichkeit sowie individuelle Gestaltungskompetenz in wichtigen gesellschaftlichen, ökologischen und sozialen Lebensfeldern im regionalem Umfeld mit Blick auf die europäische Kultur zu entwickeln.
Der zusammengesetzte Name „ARCHE NOVA RUHLA“ bringt einerseits die Grundüberzeugungen der Hoffnung und der Gerechtigkeit, wie sie im biblischen Bild der Arche Noah überliefert sind, zum Ausdruck und symbolisiert andererseits die aktive Auseinandersetzung mit innovativen Lebensweisen als nachhaltigen Lebensentwurf entgegen wahrgenommener gesellschaftlicher Fehlentwicklungen und Krisen. Sinnbildlich geht damit das Traditionelle der Arche-Zeit in Lebens- und Lernformen der Neuzeit auf. Die Weitergabe von Werten setzt deren Offenbarung und deren Prüfung vor der jeweiligen praktischen Lebenssituation voraus.
Der Verein ARCHE NOVA RUHLA e.V. ist ein Angebot für alle, die an einer soliden Bildung und einer ganzheitlichen Erziehung interessiert sind, welche sich an Werten und Normen eines guten Mensch-Natur-Verhältnisses, eines guten Mensch-Mensch-Verhältnisses sowie verantwortungsbewusst handelnder Menschen mit Gestaltungskompetenz im Lebensalltag orientiert.
Aus der Präambel des Arche Nova Ruhla e.V
Der Pfaffenspiegel
Eine durchaus bibliophile Rarität: ein Faksimile der höchst seltenen und unzensierten Erstausgabe des hochinteressanten, nicht nur in Deutschland im Laufe der Zeit vielfach auf den Index gesetzten, ungeachtet dessen in Millionenhöhe erschienen und immer wieder neu aufgelegten und auch heute noch heute sehr umstrittenen “Pfaffenspiegels” von Otto von Corvin aus dem Jahre 1845. Viele der damaligen Aussagen mögen auch in der heutige Zeit noch zutreffen. Möge sich der geneigte und kritische Leser seine eigene Meinung und Wertung bilden!
Ferner war Corvin Mitautor verschiedener umfangreicher und populär geschriebener weltgeschichtlicher Bücher, von denen auf dieser Website einige Faksimiles einsehbar sind.
Der Autor hatte einen durchaus bewegten Lebensweg: neben seiner schriftstellerischen Tätigkeit war er u.a. aktiver Revolutionär und General in der badischen Revolution von 1848. Nach mehrjähriger Festungshaft arbeitete er als Reporter und Korrespondent verschiedener deutscher und ausländischer Zeitungen, so z.B. für die “Times”.
Ferner war Corvin Mitautor verschiedener umfangreicher und populär geschriebener weltgeschichtlicher Bücher, von denen auf dieser Website einige Faksimiles einsehbar sind.
Der Autor hatte einen durchaus bewegten Lebensweg: neben seiner schriftstellerischen Tätigkeit war er u.a. aktiver Revolutionär und General in der badischen Revolution von 1848. Nach mehrjähriger Festungshaft arbeitete er als Reporter und Korrespondent verschiedener deutscher und ausländischer Zeitungen, so z.B. für die “Times”.
Bibliographie – Ruhla in Thüringen 1910
Eine Fremdenverkehrsbroschüre über die Ruhl, wahrscheinlich um 1910 … 🙂
Ortschronik – Gebr. Thiel und Uhrenwerke Ruhla – Eine Produktpalette
Vergangenes für Gegenwart und Zukunft sichtbar machen und bewahren!
Hier dem geneigten Leser und Interessenten eine Zusammenstellung aus der breit gefächerten Produktionspalette der damaligen Firma Gebr. Thiel GmbH und der VEB Uhrenwerke in Ruhla.
Hier dem geneigten Leser und Interessenten eine Zusammenstellung aus der breit gefächerten Produktionspalette der damaligen Firma Gebr. Thiel GmbH und der VEB Uhrenwerke in Ruhla.
Frühe Erwähnung Ruhlas von 1795
Das Bad zu Ruhla – Einige kurze, faksimilierte Abhandlungen über Ruhla und seine Metall- und Tabakpfeifenindustrie, Ende des 18. Jahrhunderts
Bibliographie – Ruhla und Umgebung 1958
Eine Broschüre über die Ruhl und ein Wanderführer; Anfang und Ende der Fünfziger Jahre über unsere Heimatstadt und Umgebung … 🙂
Rücksetzung Teilbereichs-Passwort auf lokaler Workstation
Anmerkung: Dieser Reset betrifft NICHT eventuelle andere lokale Arbeitsplätze und auch NICHT die lokalen Paßwörter der kompletten Unterseiten, welche separat zurückgesetzt werden müssen!
Rücksetzung Teilbereichs-Passwort auf lokaler Workstation – Bestätigung
Die finale Rücksetzung der lokalen Bereichs-Paßwörter auf den geschützten Produktivseiten “reset” war erfolgreich und Du kannst Dich wieder mit den Dir bekannten User-Paßwörtern auf den geschützten Bereichen anmelden! Diese Paßwortabfrage erscheint solange, bis Du Dein Paßwort tatsächlich eingetragen hast!
Dein User-Paßwort wurde auf Deinem Arbeitsplatz komplett zurückgesetzt und kann/muß für die geschützen Seiten zumindest einmal neu eingegeben werden.
Hinweis: Eventuell muß dann die jeweilige, geänderte Unterseite nochmals in den Speicher geladen werden, damit die Rücksetzung des Paßwortes auf Deinem Arbeitsplatz tatsächlich erfolgen kann.
Anmerkung: Dieser Reset betrifft NICHT eventuelle andere lokale Arbeitsplätze und auch NICHT die lokalen Paßwörter der Unterseiten, welche separat zurückgesetzt werden müssen!
Empfehlenswert ist jetzt ein .
Dein User-Paßwort wurde auf Deinem Arbeitsplatz komplett zurückgesetzt und kann/muß für die geschützen Seiten zumindest einmal neu eingegeben werden.
Hinweis: Eventuell muß dann die jeweilige, geänderte Unterseite nochmals in den Speicher geladen werden, damit die Rücksetzung des Paßwortes auf Deinem Arbeitsplatz tatsächlich erfolgen kann.
Anmerkung: Dieser Reset betrifft NICHT eventuelle andere lokale Arbeitsplätze und auch NICHT die lokalen Paßwörter der Unterseiten, welche separat zurückgesetzt werden müssen!
Empfehlenswert ist jetzt ein .
Ortsmuseum – Historie
Geschichte des Orts- und Tabakpfeifenmuseums in Ruhla
Regionale und überregionale Kalender und Jahrbücher bis 1940
Größtenteils aus dem Nachlaß unseres ehemaligen Vereinsvorsitzenden von Alt Ruhla e.V., Karl-Heinz Herrmann:
Er beinhaltet ein Konvolut sogenannter Volkskalender, auch Historienkalender genannt, aus der Zeit ab 1800; unter anderm mit diversen Angaben zu Feiertagen, Naturereignissen, einer kurzgefaßten Genealogie des europäischen Hochadels, humoristischen Bilderbögen zu deutschen Volkstrachten und einer Kurzgeschichte von Ludwig Storch – und noch einiges Lustiges und Interessantes mehr. Eben etwas fürs damalige, bereits lesekundige Volk, wahrscheinlich für die etwas ‘gebildeteren Kreise’, aber offenbar weitestgehend massenkompatibel. Auch heute noch macht es durchaus Spaß beim Schmökern dieser Lektüre!
Ferner einige Kalender für die Herzogtümer Sachsen-Eisenach und -Gotha, die ebenfalls als Volks- bzw. Historienkalender angeboten und unters Volk gebracht wurden. Neben den kalendarischen Daten befinden sich hierin auch Leerseiten, die von den seinerzeitigen Benutzern wohl als Erinnerungs- und Notizzettel genutzt weden konnten. Eingefügt sind auch hier etliche Erzählungen und durchaus interessante Wissenvermittlungen, die wohl dazu dienten, den Kauf der Werke zu fördern. Dann noch etliche statistische und illustrierte Jahrbücher aus der Zeit vor und während des 1. Weltkrieges nebst einem allgemeingefaßten, staatswissenschaftlichen Nachschlagewerk, das offenbar für die breite Allgemeinheit gedacht war.
Im Interesse der Authentizität haben wir die Texte in Faksimile widergegeben. Die Qualität der Originale läßt leider z.T. zu wünschen übrig. Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten, vereinzelt auch Fehlstellen, bitten wir daher, uns nachzusehen.
Er beinhaltet ein Konvolut sogenannter Volkskalender, auch Historienkalender genannt, aus der Zeit ab 1800; unter anderm mit diversen Angaben zu Feiertagen, Naturereignissen, einer kurzgefaßten Genealogie des europäischen Hochadels, humoristischen Bilderbögen zu deutschen Volkstrachten und einer Kurzgeschichte von Ludwig Storch – und noch einiges Lustiges und Interessantes mehr. Eben etwas fürs damalige, bereits lesekundige Volk, wahrscheinlich für die etwas ‘gebildeteren Kreise’, aber offenbar weitestgehend massenkompatibel. Auch heute noch macht es durchaus Spaß beim Schmökern dieser Lektüre!
Ferner einige Kalender für die Herzogtümer Sachsen-Eisenach und -Gotha, die ebenfalls als Volks- bzw. Historienkalender angeboten und unters Volk gebracht wurden. Neben den kalendarischen Daten befinden sich hierin auch Leerseiten, die von den seinerzeitigen Benutzern wohl als Erinnerungs- und Notizzettel genutzt weden konnten. Eingefügt sind auch hier etliche Erzählungen und durchaus interessante Wissenvermittlungen, die wohl dazu dienten, den Kauf der Werke zu fördern. Dann noch etliche statistische und illustrierte Jahrbücher aus der Zeit vor und während des 1. Weltkrieges nebst einem allgemeingefaßten, staatswissenschaftlichen Nachschlagewerk, das offenbar für die breite Allgemeinheit gedacht war.
Im Interesse der Authentizität haben wir die Texte in Faksimile widergegeben. Die Qualität der Originale läßt leider z.T. zu wünschen übrig. Etwaige Flecke auf dem Papier oder nicht kaschierte Risse in den Seiten, vereinzelt auch Fehlstellen, bitten wir daher, uns nachzusehen.